Nicht zugelassenes Feuerwerk kann lebensgefährlich sein. Vorsicht beim Kauf und auf CE-Zeichen achten!
Gefahren bei Silvesterfeuerwerk

Bremen (ost)
Viele Leute freuen sich bereits auf das Feuerwerk zum Jahreswechsel und so werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit bunten Raketen und Fontänen und dem ein oder anderen Böller begrüßen. Doch Vorsicht!
Vor allem in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt. Zollbeamte entdecken jedes Jahr bei Kontrollen und in Paketsendungen unter anderem nicht konforme und teilweise extrem gefährliche Pyrotechnik – allein 2024 waren es über sieben Tonnen. Daher ist es wichtig, beim Kauf genau hinzuschauen und sich im Voraus zu informieren.
Alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper müssen getestet und mit dem CE-Zeichen versehen sein.
Im schlimmsten Fall können die Verwendung nicht zugelassener Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen haben. Es kann zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen. Darüber hinaus sind auch strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten, denn die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Neben der Einleitung eines Strafverfahrens werden die Feuerwerkskörper beschlagnahmt oder sichergestellt.
Außerdem ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z. B. Blitz-Knallsätze) eine spezielle sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese immer erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefährlichen Stoffen.
„Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben“, betont Jens Pietsch, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bremen, „damit es ein guter Start ins neue Jahr wird. Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar!“
Der Zoll rät daher dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der BAM und des Zolls (https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html#vt-sprg-2)
Quelle: Presseportal








