Polizei stellte zwei junge Männer nachdem sie Hauswände mit Graffitis beschmierten. Ermittlungen dauern an, illegale Graffiti sind strafbar und können 30 Jahre lang bezahlt werden.
Graffiti-Sprayer in der Neustadt gestellt
Bremen (ost)
Am Freitag entdeckten Polizeibeamte in Bremen in der Neustadt zwei junge Männer im Alter von 21 und 22 Jahren, die verdächtigt werden, Graffitis an mehreren Hauswänden und Fassaden angebracht zu haben.
Während sie privat unterwegs war, beobachtete eine Polizistin gegen 23 Uhr zwei Personen, die Graffitis an die Wand eines Discounters in der Friedrich-Ebert-Straße sprühten. Sie informierte sofort die Einsatzkräfte, die die beiden Verdächtigen in der Nähe des Tatorts festnehmen konnten. Bei einer Suche entdeckten die Beamten weitere frische Graffitis in der Gastfeldstraße und fanden zwei Stoffbeutel mit verschiedenen Farbsprühdosen. Die Täter hatten unter anderem „161“ sowie die Buchstaben „G“ und „H“ auf Hauswände und Fassaden gesprüht. Beide Männer wiesen Farbrückstände an ihren Händen und Kleidungsstücken auf. Die Polizei hat eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet und die Ermittlungen dauern an.
Illegale Graffitis gelten als Sachbeschädigung und werden strafrechtlich verfolgt. Die Sprayer müssen außerdem die Rechnung der Geschädigten begleichen. Diese können einen Schuldtitel vor Gericht erwirken, der 30 Jahre lang gültig ist. Das bedeutet, dass die Schuld über einen Zeitraum von 30 Jahren beglichen werden muss, selbst wenn zum Zeitpunkt der Tat kein Geld vorhanden war.
Quelle: Presseportal