Luftsicherheitsassistenten entdecken ungewöhnlichen Fund im Handgepäck eines Fluggastes. Bundespolizei stellt den Schlüsselanhänger sicher.
Istanbul: Patronenschlüsselanhänger am Bremer Flughafen gefunden
Bremen (ost)
Am Flughafen Bremen, 28.04.2025 / 17:05 Uhr
Bei einer Sicherheitskontrolle am Bremer Flughafen entdeckten die Luftsicherheitsassistenten der Firma I-SEC am Montagabend gegen 17:05 Uhr einen ungewöhnlichen Fund im Handgepäck eines Passagiers. Durch das Röntgengerät wurde eine Gewehrpatrone sichtbar.
Die Polizeibeamten des Bundespolizeireviers am Bremer Flughafen wurden hinzugezogen, um die Patrone im Nato-Kaliber 5,56 x 45 mm zu untersuchen. Es stellte sich heraus, dass es sich um eine unbrauchbar gemachte Patrone handelte, die als Schlüsselanhänger umfunktioniert wurde.
Dem 40-jährigen Bremer war offensichtlich nicht bewusst, dass der Schlüsselanhänger in seinem Handgepäck zu Problemen führen könnte. Obwohl die Patrone keine Treibladung mehr enthielt, war es nicht erlaubt, den Schlüsselanhänger mit echter Munition im Handgepäck zu haben.
Die Bundespolizeiinspektion Bremen weist darauf hin, dass das Mitführen von Patronen, Waffen oder gefährlichen Gegenständen im Handgepäck bei Flugreisen verboten ist. Auch Deko-Objekte oder Schmuckstücke, die wie echte gefährliche Gegenstände aussehen, sind nicht erlaubt. Das Mitbringen solcher Gegenstände kann zu längeren Kontrollzeiten an der Sicherheitskontrolle führen und im schlimmsten Fall dazu führen, dass Fluggäste ihren Flug verpassen.
Der Reisende hatte Glück: Obwohl die Bundespolizisten seinen Schlüsselanhänger konfiszierten, erreichte er seinen Flug nach Istanbul rechtzeitig. Dennoch kommt er nicht ungeschoren davon, da das Mitführen von munitionsähnlichen Gegenständen im Sicherheitsbereich eines Flughafens eine Ordnungswidrigkeit darstellt und er nun mit einem Bußgeld rechnen muss.
Quelle: Presseportal