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Karlsruhe: Verhaftung von IS-Mitgliedern

Die Bundesanwaltschaft hat gestern zwei irakische Staatsangehörige in Schleswig-Holstein festnehmen lassen. Sie werden der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verdächtigt.

Foto: unsplash

Karlsruhe (ost)

Am 8. Juli 2026 hat die Bundesanwaltschaft die irakischen Staatsangehörigen Khaled Al H. und Mahmoud A. in Schleswig-Holstein (Kreis Stormarn) festnehmen lassen, aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 2026.

Den Beschuldigten wird dringend die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) vorgeworfen. Khaled Al H. wird zudem beschuldigt, ein Kriegsverbrechen gegen Eigentum (§ 9 Abs. 1 VStGB) begangen zu haben.

In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen vorgeworfen, dass sie sich im Irak der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ angeschlossen haben. Mahmoud A. war bei der Schariapolizei tätig und Kommandeur einer Kampfeinheit des IS. Khaled Al H. beteiligte sich an Gefechten und besetzte eine Erdölraffinerie in Baidschi.

Gestern wurden Khaled Al H. und Mahmoud A. dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der die Haftbefehle eröffnete und die Untersuchungshaft anordnete.

Quelle: Presseportal

nf24