Ein älterer Herr fand eine Geldbörse und übergab sie der Polizei, die sie zur Eigentümerin brachte. Die Polizei rät davon ab, Fundsachen in sozialen Netzwerken zu posten.
Lehe: Ehrlicher Finder übergibt Geldbörse an die Polizei
Bremerhaven (ost)
Der ehrliche Finder wurde sehr geschätzt: Ein 72-jähriger Mann fand am Donnerstag, dem 4. Juli, eine Geldbörse in Bremerhaven-Lehe. Da er nicht in der Lage war, das Portemonnaie selbst vorbeizubringen, informierte der ältere Herr am frühen Abend die Polizei. Die Beamten holten die Geldbörse ab und brachten sie zur 73-jährigen Besitzerin, die ebenfalls in Lehe lebt. Sie gab an, ihre Brieftasche beim Einkaufen verloren zu haben. Zu ihrer großen Freude befanden sich alle Dokumente sowie das gesamte Bargeld in Höhe von drei Ziffern noch vollständig in dem Portemonnaie.
Die Polizei betonte, dass der Finder in diesem Fall absolut korrekt und vorbildlich gehandelt hat.
Neben der Möglichkeit, Fundsachen bei der Polizei abzugeben, ist vor allem das Fundamt der Stadt Bremerhaven im Stadthaus 5 (https://www.bremerhaven.de/de/verwaltung-politik-sicherheit/buergerservice/dienstleistungen/fundsachen-abgeben.86130.html ) die erste Anlaufstelle. Wer etwas findet und behält, muss dies laut Bürgerlichem Gesetzbuch dem Eigentümer melden. Ist der Eigentümer nicht bekannt, muss der Fund bei der Behörde, also dem Fundbüro, angezeigt werden. Wer seinen Fund nicht meldet, sondern behält, macht sich strafbar. Unterschlagung – auch die Fundunterschlagung – ist ein Vergehen. Wenn man eine gefundene Sache einsteckt, um sie zu behalten, ist der Tatbestand erfüllt. Nicht jedoch, wenn man plant, die Sache dem Eigentümer zurückzugeben oder zumindest beim Fundbüro oder der Polizei abzugeben.
Was Finder VERMEIDEN sollten:
Immer mehr Finder nutzen einen Weg, den die Polizei nicht gutheißt: Sie posten ihre Fundsachen in sozialen Netzwerken wie Facebook oder in lokalen Gruppen in Messenger-Diensten wie Whatsapp. Die Polizei und Verbraucherschützer raten davon ab, gefundene Sachen über soziale Netzwerke zu posten, anstatt den Fund abzugeben. Denn auf den Post kann sich auch jemand als der Eigentümer eines Fundstücks ausgeben, obwohl er oder sie es nicht ist. In einem solchen Fall haftet letztlich der Finder, weil er dem Falschen geglaubt hat. Ebenso haftet der Finder, wenn er das Fundstück irgendwo ablegt, weil er keine Lust oder Zeit hat, den Fund zu melden.
Bei der Veröffentlichung von Fundsachen über soziale Netzwerke dürfen keine persönlichen Daten preisgegeben werden. Andernfalls verstößt man gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Es kommt immer wieder vor, dass Personen in sozialen Netzwerken (Ausweis-) Dokumente oder Bankkarten sinngemäß mit dem Hinweis „Der Besitzer kann sich melden“ veröffentlichen. Dies sollte aufgrund der Persönlichkeitsrechte vermieden werden.
Ein Foto des Fundstücks sollte nicht einfach gepostet werden – sonst könnte ein Betrüger den Gegenstand detailliert beschreiben. Bei veröffentlichten Dokumenten könnten Fälscher die Daten missbrauchen. Es ist auch möglich, dass das Fundstück mit einer Straftat in Verbindung steht. Dann müsste der Finder möglicherweise aufwändig nachweisen, dass er nichts mit der Straftat zu tun hat. Daher führt kein Weg an einer behördlichen Meldung des Funds beim Fundamt oder bei der Polizei vorbei.
Und was tun, wenn man selbst etwas verloren hat?
Die Polizei Bremerhaven hat dies auf ihrer Website zusammengefasst:
https://www.polizei.bremerhaven.de/faq-verloren-gegangen.html
Beim Fundamt der Stadt Bremerhaven ist sogar eine Online-Suche nach verlorenen Gegenständen möglich: https://www.bremerhaven.de/de/verwaltung-politik-sicherheit/buergerservice/dienstleistungen/fundsachen-nachfragen.86132.html
Quelle: Presseportal