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Lübeck: Mann löst Bundespolizeieinsatz aus

Ein Mann mit Beil-Attrappe im Bremer Hauptbahnhof sorgt für Aufregung. Bundespolizei konnte die Situation klären und warnt vor dem Mitführen solcher Gegenstände in der Öffentlichkeit.

Diese täuschend echt aussehende Attrappe hatte der Mann im Bremer Hbf. in der Hand
Foto: Presseportal.de

Bremen (ost)

Hauptbahnhof Bremen, 2. Mai 2026 / 21:08 Uhr

Am Samstagabend löste ein 34-jähriger Mann im Bremer Hauptbahnhof einen Vorfall aus, der einen Einsatz der Bundespolizei erforderlich machte. Er wurde dabei beobachtet, wie er mit einem vermeintlichen Beil am Bahnsteig entlangging und sorgte damit für Unruhe bei Reisenden und Zugpersonal.

Um 21:08 Uhr informierte eine Mitarbeiterin der Bahn die Leitstelle der Bundespolizei telefonisch darüber, dass ein Mann auf Bahnsteig 7 unterwegs sei und dabei ein Beil in seiner rechten Hand halte. Kurze Zeit später konnte eine Streife der Bundespolizei den Mann mit dem vermeintlichen Beil im Personentunnel antreffen. Unter Androhung von polizeilichen Maßnahmen forderten die Beamten den 34-Jährigen auf, das Werkzeug abzulegen. Der Mann war sichtlich erschrocken, warf das Beil weg und erklärte sofort, dass es sich nur um eine Attrappe handele. Er sei gerade auf dem Rückweg von einem Mittelaltermarkt und das Beil sei Teil seines Kostüms gewesen.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich tatsächlich um eine Plastikattrappe handelte. Nach einer eindringlichen Belehrung über das Mitführen von Anscheinswaffen oder täuschend echt aussehenden Waffen bzw. gefährlichem Werkzeug in der Öffentlichkeit konnte der Mann seine Heimreise nach Lübeck antreten – das Beil steckte er reumütig für den Rest des Heimwegs in seinen Rucksack.

Vor diesem Hintergrund weist die Bundespolizeiinspektion Bremen darauf hin, dass das Tragen solcher Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit gefährlich ist. Sie werden nicht immer sofort als unechte Waffen erkannt und können einen Polizeieinsatz auslösen. Solche Hinweise werden von den Einsatzkräften ernst genommen und die Beamten handeln immer zur Gefahrenabwehr, als ob der Gegenstand oder die Waffe echt wären.

Quelle: Presseportal

nf24