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Nötigung im Straßenverkehr in Bremerhaven-Lehe

Ein Autofahrer in Bremerhaven-Lehe wurde wegen Nötigung im Straßenverkehr angezeigt, nachdem er einen anderen Wagen ausbremste und die Insassen als Zivilpolizisten entlarvte.

Foto: Depositphotos

Bremerhaven (ost)

In einem Bereich mit reduziertem Verkehr – gekennzeichnet durch ein blaues Verkehrsschild, auf dem Personen beim Ballspielen zu sehen sind – müssen Fahrzeuge nur langsam fahren. Ein Autofahrer, der am Mittwochabend, den 19. März, gegen 18.20 Uhr die Goethestraße in Bremerhaven-Lehe befuhr, hielt sich an diese Regel.

Hinter ihm fuhr ein Opel, dessen Fahrer es eilig hatte: Er versuchte mehrmals, das langsam fahrende Auto vor ihm zu überholen, hupte, betätigte die Lichthupe und fuhr extrem dicht auf. Da die Straße zu eng war, gelang das Überholmanöver zunächst nicht. Erst an der Kreuzung Goethestraße/Adolfstraße überholte der Opel das andere Auto, fuhr vor ihm und bremste es aus. Der Opel-Fahrer stieg aus, lief wild gestikulierend und schimpfend auf das ausgebremste Auto zu. Die Insassen dieses Autos stiegen ebenfalls aus und identifizierten sich als Zivilpolizisten der Bremerhavener Polizei.

Dies schien den aufgebrachten Opel-Fahrer wenig zu beeindrucken, da er den Beamten vorwarf, ihn durch ihre langsame Fahrweise provoziert zu haben. Die Polizisten belehrten ihn kurz über die geltenden Verkehrsregeln und überprüften seine Papiere. Darüber hinaus erstatteten die Beamten eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr gegen den 48-Jährigen.

Hinweis der Polizei:

In einem Bereich mit reduziertem Verkehr dürfen Fußgänger frei herumlaufen, ohne an Gehwege oder Straßenränder gebunden zu sein. Dies gilt auch für spielende Kinder bis 14 Jahre, die in als Spielstraße ausgewiesenen Bereichen spielen dürfen, jedoch keine Hindernisse errichten dürfen. Alle Fahrzeuge müssen in diesen Bereichen langsam fahren – das gilt auch für Fahrräder oder E-Scooter – und Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Fußgänger sollten auch darauf achten, Autofahrer und Radfahrer nicht unnötig zu behindern, um ein harmonisches Miteinander sicherzustellen.

Übrigens: Wer als Fahrzeugführer in einem Bereich mit reduziertem Verkehr schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Auch Punkte im Fahreignungsregister und sogar Fahrverbote sind möglich.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Bremen für 2023

Die Verkehrsunfallstatistik für Bremen im Jahr 2023 zeigt insgesamt 20.878 Unfälle. Davon waren 2.922 Unfälle mit Personenschaden, was 14% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 418 aus, was 2% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 151 Fällen gemeldet, was 0,72% ausmacht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 17.387, was 83,28% aller Unfälle ausmacht. In der Ortslage innerorts gab es 3.220 Unfälle (15,42%), außerorts (ohne Autobahnen) 73 Unfälle (0,35%) und auf Autobahnen 237 Unfälle (1,14%). Insgesamt gab es 12 Getötete, 329 Schwerverletzte und 3.189 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 20.878
Unfälle mit Personenschaden 2.922
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 418
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 151
Übrige Sachschadensunfälle 17.387
Ortslage – innerorts 3.220
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 73
Ortslage – auf Autobahnen 237
Getötete 12
Schwerverletzte 329
Leichtverletzte 3.189

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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