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Nordenham: Elektroschocker am Flughafen Bremen gefunden

Die Bundespolizei stellte einen getarnten Elektroschocker im Handgepäck eines Fluggastes sicher und leitete ein Strafverfahren ein. Solche Gegenstände sind im Handgepäck verboten und können als Straftat geahndet werden.

Am Rand der Fassung sind die Metallkontakte gut erkennbar.
Foto: Presseportal.de

Bremen (ost)

Flughafen Bremen, 10.05.2025 / 07:20 Uhr

Am Samstagmorgen haben Mitarbeiter der Luftsicherheit bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen Bremen einen Elektroschocker im Handgepäck eines Passagiers entdeckt. Die Bundespolizei hat die als Taschenlampe getarnte Waffe konfisziert und ein strafrechtliches Verfahren gegen den Passagier eingeleitet.

Ein 63-jähriger Mann aus Nordenham wollte am Samstag von Bremen nach Mallorca fliegen. Während der Durchleuchtung seines Handgepäcks durch Mitarbeiter der Firma I-Sec fiel eine verdächtige Taschenlampe auf, woraufhin der Leiter der Kontrollstelle der Bundespolizei informiert wurde. Dieser bemerkte mehrere Metallkontakte um das Glas der Taschenlampe herum angeordnet. Es stellte sich heraus, dass es sich nicht um eine normale Taschenlampe handelte, sondern um einen getarnten Elektroschocker. Eine solche getarnte Waffe ist gemäß dem Waffengesetz ein verbotener Gegenstand, dessen Besitz in Deutschland strafbar ist. Der Passagier versicherte dem Beamten gegenüber, dass er nicht wusste, dass es sich bei dem getarnten Elektroschockgerät um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelte. Da jedoch Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe schützt, hat die Bundespolizei ein entsprechendes Strafverfahren gegen den Mann aus Nordenham eingeleitet. Anschließend durfte er seine Reise nach Mallorca fortsetzen.

Dies ist nicht der einzige Vorfall am Flughafen Bremen. Es kommt immer wieder vor, dass Waffen und verbotene Gegenstände im Handgepäck während der Luftsicherheitskontrolle entdeckt werden. Im Januar wurde beispielsweise bei einem 47-jährigen Amerikaner ein Elektroschocker mit ähnlicher Tarnung gefunden.

Die Bundespolizei in Bremen möchte nochmals darauf hinweisen, dass das Mitführen solcher Gegenstände im Handgepäck verboten ist und mindestens als Ordnungswidrigkeit oder, wie in diesem Fall, sogar als Straftat gilt. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Flugreise über die geltenden Bestimmungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter anderem auf www.bundespolizei.de in der Kategorie „Sicher auf Reisen“.

Quelle: Presseportal

nf24