Die Polizei Bremen bereitet sich intensiv auf die Silvesternacht vor, um einen sicheren und friedlichen Jahreswechsel für alle zu gewährleisten.
Polizei Bremen informiert zur Silvesternacht

Bremen (ost)
Die Polizei in Bremen bereitet sich intensiv auf die bevorstehende Silvesternacht vor und wird mit einer erhöhten Anzahl von Einsatzkräften in der Stadt präsent sein. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen und gesetzlichen Bestimmungen, um einen sicheren und friedlichen Jahreswechsel für alle zu gewährleisten.
Verbot von Feuerwerkskörpern und Mitführverboten
Ähnlich wie in den vergangenen Jahren gelten Verbote für Feuerwerkskörper und Raketen an verschiedenen zentralen Orten: rund um das Rathaus, im Schnoor, auf der Teerhofbrücke und an der Schlachte. Es ist außerdem untersagt, Feuerwerkskörper auf der Teerhofbrücke und an der Schlachte mitzuführen.
Eigensicherung und Überwachung durch Videos
Die Polizei Bremen wird die Situation für die Silvesternacht fortlaufend bewerten. Derzeit liegen keine konkreten Hinweise auf eine Bedrohung für die Stadtgemeinde Bremen vor. Dennoch hat die Sicherheit der Einsatzkräfte oberste Priorität. Zur Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten sind unter anderem der Einsatz von Bodycams und eine gezielte Videoüberwachung geplant. In den vergangenen Jahren kam es zu Angriffen auf Einsatzkräfte, teilweise unter Verwendung von Feuerwerkskörpern. Solche Vorfälle werden konsequent verfolgt.
Gesetzliche Regelungen für Feuerwerk
Das Zünden von Feuerwerk ist grundsätzlich am 31. Dezember von 18 Uhr bis zum 1. Januar um 1 Uhr erlaubt, mit Ausnahme der ausgewiesenen Verbotszonen. Es gelten auch folgende Einschränkungen: Verbot in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen, Kirchen sowie rund um den Flughafen Bremen. Ein Mindestabstand von 150 Metern zu Tankstellen, Tanklagern, Reet- und Fachwerkhäusern ist einzuhalten. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Gefahren durch selbstgemachtes Feuerwerk
Die Polizei warnt dringend vor der Herstellung von Feuerwerkskörpern. Selbstgebaute Silvesterböller sind extrem gefährlich und können bereits bei geringer mechanischer oder thermischer Einwirkung explodieren. Neben schweren Verletzungen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen: Selbstgebaute Sprengsätze fallen unter das Waffengesetz oder das Sprengstoffgesetz und können Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.
Schreckschuss- und Anscheinswaffen
Der Umgang mit Schreckschuss- und Anscheinswaffen ist ebenfalls verboten. Diese täuschend echt aussehenden Waffen können zu gefährlichen Situationen führen und hohe Bußgelder sowie Einsatzkosten nach sich ziehen.
Die Polizei Bremen ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Vernunft walten zu lassen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, um durch umsichtiges Verhalten zu einem sicheren Jahreswechsel beizutragen. Wir wünschen allen einen guten und friedlichen Start ins neue Jahr!
Quelle: Presseportal








