Betrüger erbeuten Tausende Euro durch angeblichen Lotteriegewinn und gefälschte Supermarktchefs. Polizei warnt vor Betrugsmasche mit hohen Gewinnen und geforderten Gutscheinkarten-Codes.
Telefonbetrug in Bremerhaven
Bremerhaven (ost)
In den letzten Tagen haben Gauner in Bremerhaven mehrere Tausend Euro erbeutet. Die Polizei ermittelt in zwei ähnlichen Fällen und warnt davor, in die gleiche Falle zu tappen wie die Opfer in der Hafenstadt. In einem Fall wurde ein Mann in Grünhöfe von den Tätern angerufen und als Mitarbeiter einer Klassenlotterie ausgegeben. Sie behaupteten, dass der Mann eine hohe fünfstellige Summe gewonnen habe. Da er tatsächlich Lose der Lotterie besitzt, hatte er zunächst keinen Verdacht, sondern freute sich über den unerwarteten Geldsegen. Allerdings gab es einen Haken: Um die Geldübergabe zu ermöglichen, sollte der Mann aus Grünhöfe sogenannte Apple-Geschenkkarten – quasi Gutscheine – im Einzelhandel kaufen. Die Codes sollte er dann telefonisch an die vermeintlichen Lotteriemitarbeiter weitergeben. In der Hoffnung, den Großgewinn zu erhalten, kaufte der Mann die Karten und übermittelte die Codes. Die Täter forderten mehrmals weitere Gutscheinkartencodes an, die das Opfer ebenfalls besorgte – bis er schließlich misstrauisch wurde und die Polizei einschaltete. Dem Mann entstand ein vierstelliger Schaden. Einen Gewinn erhielt er nicht. Im zweiten Fall gingen die Täter anders vor: Sie riefen mit einer gefälschten Telefonnummer in einem Supermarkt in Leherheide an und gaben sich als Mitarbeiter der Supermarktkette aus. Angeblich gab es gefälschte Apple-Geschenkkarten im Markt, deren Codes nun zur Überprüfung benötigt wurden. Im Glauben, mit der Zentrale des Unternehmens zu sprechen, übermittelten die Mitarbeiter mehrere Codes an die Täter. Auch hier entstand ein vierstelliger Schaden.
Hierzu der Hinweis Ihrer Polizei:
Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in verschiedenen Varianten anwenden. Die Vorgehensweise ist stets die gleiche: Vor der Gewinnübergabe werden die Opfer aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, beispielsweise angebliche „Gebühren“ zu zahlen.
Für diese „Gebühren“ geben die Täter klare Anweisungen zur Zahlung: Sie schicken ihre Opfer beispielsweise zur Post, um die vermeintlichen Kosten – oft eine Summe von mehreren hundert bis über tausend Euro – zu überweisen, beispielsweise per Bargeldtransfer. Oder sie fordern die Opfer auf, Prepaid-Karten für Online-Käufe wie Paysafecard oder Google-/Apple-/Amazon-Gutscheine zu erwerben. Diese Karten sind als Gutscheine an vielen Tankstellen und Einzelhandelsgeschäften erhältlich. Mit dem Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer (PIN). Diese Nummer ist praktisch Bargeld, da derjenige, der sie hat, im Internet einkaufen kann.
Die Täter verwenden für ihre Anrufe oft eine spezielle Technik, die es ermöglicht, auf der Rufnummernanzeige der Telefone ihrer Opfer eine andere Nummer anzuzeigen, beispielsweise die Telefonnummer eines Anwalts, einer Behörde oder der Polizei – oder – wie im aktuellen Fall – die einer Firmenzentrale.
So schützen Sie sich vor den Betrügern:
Weitere Informationen finden Sie unter www.polizei-beratung.de
Quelle: Presseportal