Ein angeblicher Polizist versuchte, einer Seniorin Geld abzunehmen, indem er vorgab, ihr Sohn sei inhaftiert und benötige eine hohe Geldsumme für die Freilassung.
Trickbetrug in Burglesum, Seniorin vor Schockanruf bewahrt
Bremen (ost)
Am Montag haben Betrüger versucht, Bargeld und Schmuck von einer älteren Dame aus Burglesum zu stehlen. Die Polizei Bremen hat einen Verdächtigen vorübergehend festgenommen.
Am selben Tag erhielt die 85-jährige Frau einen Anruf von einem angeblichen Polizisten. Dieser informierte sie darüber, dass ihr Sohn in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt war, geflohen ist und dabei weitere Verkehrsverstöße begangen hat, weshalb er nun in Polizeigewahrsam ist. Wenn sie jedoch eine größere Geldsumme bereitstellt, kann ihr Sohn noch am selben Tag freigelassen werden. Aufgrund des Schocks begann sie, Geld und andere Wertgegenstände zu sammeln, während der Anrufer ständig in Kontakt blieb. Er forderte die Seniorin ausdrücklich auf, mit niemandem über den Vorfall zu sprechen. Dies weckte ihr Misstrauen, daher informierte sie einen Nachbarn, der den Betrug sofort erkannte und die Polizei alarmierte.
Die Polizei Bremen schickte daraufhin verdeckte Einsatzkräfte zum Wohnhaus, wo ein 32-jähriger Mann auffiel, der verdächtig das betroffene Grundstück beobachtete und offensichtlich die Straße auf und ab ging. Aufgrund dieses verdächtigen Verhaltens entschieden sich die verdeckten Einheiten, den Mann zu überprüfen. Bei ihm wurden unter anderem mehrere Mobiltelefone gefunden. Bei der anschließenden Durchsuchung seines Autos wurden Bargeld, weitere Mobiltelefone und ein Einhandmesser entdeckt.
Die Polizei warnt vor diesem Betrug und gibt Ratschläge, um sich davor zu schützen: Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie die 110 an. Lassen Sie sich am Telefon keinesfalls unter Druck setzen oder zu überstürzten Entscheidungen verleiten, egal wie plausibel die Situation zunächst erscheint. Legen Sie am besten auf. Holen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder rufen Sie Familienmitglieder unter der Ihnen bekannten Nummer an. Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an Unbekannte. Wichtig: Die Freilassung nach einem Unfall hängt niemals von einer Geldzahlung ab!
Quelle: Presseportal