Die Bundespolizei stellt gefährliche Gegenstände sicher und erstattet Anzeige gegen Flugreisende.
Verbotene Gegenstände am Flughafen gefunden
Bremen (ost)
Am Flughafen Bremen, 25.05.2024 – An diesem Samstagmorgen am Bremer Flughafen stellte die Bundespolizei zweimal verbotene Gegenstände im Handgepäck von Flugreisenden sicher. Die Passagiere erhielten jeweils eine Anzeige.
Erst gegen 10:25 Uhr passierte ein 35-Jähriger die Sicherheitskontrolle am Flughafen. Die Sicherheitsassistenten entdeckten in der Kontrollwanne des Passagiers mit geschultem Auge einen ausziehbaren Schlagstock. Nur wenige Minuten später fanden sie auch in der Kontrollwanne eines 34-jährigen Mannes eine einzelne Patrone. Die Bundespolizei wurde in beiden Fällen gerufen, um die Gegenstände zu sichern.
Die beiden Flugreisenden konnten den Beamten nicht erklären, warum sie diese Gegenstände im Handgepäck hatten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften sie mit einer Anzeige im Gepäck ihre Reise fortsetzen.
Die Bundespolizei betont, dass Patronen oder gefährliche Gegenstände grundsätzlich nicht ins Handgepäck gehören. Für Munition und viele Waffen sind waffenrechtliche Erlaubnisse zum Erwerb und Besitz erforderlich.
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.