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Verbotene Waffe am Bremer Flughafen

Luftsicherheitskontrollpersonal findet Elektroschocker im Handgepäck eines Fluggastes, der nach Izmir reisen wollte.

Der Elektroschock sowie das Taschenmesser wurden Dienstagmorgen bei der Luftsicherheitskontrolle am Bremer Flughafen aufgefunden.
Foto: Presseportal.de

Bremen (ost)

Am Flughafen Bremen, 17.052025 / 08:50 Uhr

Bei der Sicherheitskontrolle am Bremer Flughafen wurden erneut verbotene Gegenstände gemäß dem Luftsicherheitsgesetz entdeckt. Ein Elektroschocker, der als Taschenlampe getarnt war, wurde gefunden und unterliegt dem Waffengesetz. Die Bremer Bundespolizei hat daher ein Strafverfahren eingeleitet und den Elektroschocker beschlagnahmt.

Ein 53-jähriger Mann aus Bremen wurde am Dienstagmorgen bei seinem Flug nach Izmir kontrolliert. Neben einem Taschenmesser mit einer Klingenlänge von etwa 8,5 cm fanden die Luftsicherheitskräfte im Auftrag der Bundespolizeiinspektion Bremen eine Taschenlampe mit verborgener Elektroschockfunktion im Handgepäck des Passagiers. Beide Gegenstände sind gemäß dem Luftsicherheitsgesetz bei Flugreisen im Handgepäck verboten, unabhängig von ihrer Einstufung als Waffe. Der Mann durfte seine Reise nach Izmir fortsetzen, nachdem die Gegenstände entfernt wurden.

In letzter Zeit wurden bei Sicherheitskontrollen am Flughafen Bremen wiederholt Elektroimpulsgeräte entdeckt, die als Taschenlampe getarnt waren. Die Bundespolizei betont, dass solche Gegenstände nicht nur im Handgepäck unzulässig sind, sondern auch nach deutschem Waffenrecht grundsätzlich verboten sind. Das Auffinden solcher Gegenstände führt immer zu einem Strafverfahren. Der 53-Jährige wurde entsprechend dem Waffengesetz angezeigt.

Die Bremer Bundespolizei weist darauf hin, dass das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen im Handgepäck untersagt ist. Dies gilt auch für Anscheinswaffen wie Spielzeugwaffen oder Nachbildungen, die mit echten Waffen verwechselt werden können. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Flugreise über die geltenden Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf www.bundespolizei.de in der Rubrik „Sicher auf Reisen“.

Quelle: Presseportal

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