Die Polizei ertappt 57 Autofahrer bei Rotlichtverstößen und Grünpfeilverstößen. Bußgelder und Fahrverbote drohen bei qualifizierten Verstößen.
Verkehrskontrollen in Bremerhaven

Bremerhaven (ost)
Jeder Verkehrsteilnehmer sollte eigentlich wissen, dass eine rote Ampel zum Anhalten verpflichtet. Wer das Rotlicht ignoriert und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Je nach Verstoß sind auch Fahrverbote und weitere Sanktionen möglich. Dennoch interpretieren viele Verkehrsteilnehmer die Regeln großzügig, was zu gefährlichen Situationen oder Unfällen führen kann.
Am Montagnachmittag, dem 14. September, führte die Polizei Bremerhaven Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt Rotlichtverstöße an der Kreuzung Stresemannstraße/Grimsbystraße und im Bereich Rotersand durch. Gemeinsam mit angehenden Polizeikommissar:innen, die an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen studieren, kontrollierten die Beamten insgesamt 74 Fahrzeuge. Elf Fahrzeuge passierten die rote Ampel, obwohl sie bereits leuchtete. Sie erwartet ein Bußgeld. In drei Fällen fuhren Autofahrer in den Kreuzungsbereich, obwohl das Rotlicht bereits seit über einer Sekunde leuchtete. In diesen Fällen spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Das Bußgeld steigt beträchtlich an, zudem droht ein einmonatiges Fahrverbot.
Besonders auffällig war die Anzahl der Fahrzeuge, die beim Abbiegen mit dem Grünpfeil nicht an der Haltelinie anhielten: 43 Fahrzeuge bogen von der Franzius- in die Barkhausenstraße ab, ohne anzuhalten. Die Regel besagt klar, dass vor dem Abbiegen bei roter Ampel hier wie an einem Stoppschild vollständig gestoppt werden muss, um die Situation zu überblicken. Wer dies missachtet und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt rechnen. Übrigens: Es besteht keine Verpflichtung, bei einem Grünpfeil an der roten Ampel tatsächlich abzubiegen. Autofahrer, die dies zu riskant finden, können auf das reguläre grüne Licht warten und dann abbiegen. Wartende Autofahrer dürfen nicht durch Hupen oder Drängeln zum Weiterfahren gezwungen werden!
Während der Kontrollen wurde ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz entdeckt. Der Fahrer erhielt eine Strafanzeige. Außerdem fiel den Einsatzkräften ein um 25 Prozent überladener Anhänger auf. Ein Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister drohen.
Die eingesetzten Polizeibeamten stellten bei den Kontrollen 39 weitere Ordnungswidrigkeiten fest, die mit Verwarnungsgeldern geahndet werden. Ein Autofahrer musste sein Fahrzeug wegen eines unrechtmäßig genutzten Kennzeichens sogar sofort abstellen, drei weitere müssen festgestellte Mängel innerhalb weniger Tage beheben und der Polizei vorführen, um das Fahrzeug weiter nutzen zu dürfen.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Bremen für 2023
Im Jahr 2023 gab es in der Region Bremen insgesamt 20.878 Verkehrsunfälle. Davon waren 2.922 Unfälle mit Personenschaden, was 14% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 418 Fälle aus, was 2% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel machten 151 Fälle aus, was 0,72% entspricht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 17.387 Fälle, was 83,28% entspricht. Innerorts ereigneten sich 3.220 Unfälle (15,42%), außerorts (ohne Autobahnen) 73 Unfälle (0,35%) und auf Autobahnen 237 Unfälle (1,14%). Bei den Verkehrsunfällen gab es 12 Tote, 329 Schwerverletzte und 3.189 Leichtverletzte.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 20.878 |
| Unfälle mit Personenschaden | 2.922 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 418 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 151 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 17.387 |
| Ortslage – innerorts | 3.220 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 73 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 237 |
| Getötete | 12 |
| Schwerverletzte | 329 |
| Leichtverletzte | 3.189 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








