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Wichtige Hinweise für Silvesternacht in Bremen

Die Polizei Bremen bereitet sich intensiv vor, verstärkte Einsatzkräfte im Stadtgebiet zu haben. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Sicherheit und rechtlichen Vorgaben für einen sicheren Jahreswechsel.

Foto: unsplash

Bremen (ost)

Die Polizei Bremen bereitet sich gründlich auf die Silvesternacht vor und wird mit zusätzlichen Einsatzkräften im gesamten Stadtgebiet präsent sein. Besondere Aufmerksamkeit wird der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen und rechtlichen Vorgaben gewidmet, um einen sicheren und friedlichen Jahreswechsel zu gewährleisten.

Verbot von Feuerwerkskörpern und Mitführverboten

Wie in den vergangenen Jahren gelten Böllerverbote an verschiedenen zentralen Orten: Um das Rathaus herum, im Schnoorviertel, auf der Teerhofbrücke und an der Schlachte. Das Mitführen von Feuerwerkskörpern ist auch im Bereich der Teerhofbrücke und der Schlachte untersagt.

Sperrung der Bürgermeister-Smidt-Brücke

Aufgrund von Bauarbeiten bleibt die Bürgermeister-Smidt-Brücke vollständig gesperrt. Die Polizei warnt dringend davor, die Brücke trotzdem zu betreten, da Lebensgefahr besteht.

Eigensicherung und Videoüberwachung

Die Polizei Bremen wird die Situation zur Silvesternacht kontinuierlich überwachen. Derzeit gibt es keine spezifischen Hinweise auf eine Gefährdung für die Stadtgemeinde Bremen. Dennoch hat die Sicherheit der Einsatzkräfte oberste Priorität. Zur Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten sind unter anderem der Einsatz von Bodycams und eine gezielte Videoüberwachung geplant. In den vergangenen Jahren gab es Angriffe auf Einsatzkräfte, teilweise unter Einsatz von Feuerwerkskörpern. Solche Vorfälle werden konsequent verfolgt.

Rechtliche Vorgaben für Feuerwerk

Das Zünden von Feuerwerk ist grundsätzlich am 31. Dezember von 18 Uhr bis zum 1. Januar um 1 Uhr erlaubt, mit Ausnahme der ausgewiesenen Verbotszonen. Darüber hinaus gelten folgende Einschränkungen: Verbot in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen, Kirchen sowie rund um den Flughafen Bremen. Mindestabstand von 150 Metern zu Tankstellen, Tanklagern, Reet- und Fachwerkhäusern. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Gefahren durch selbstgebautes Feuerwerk

Die Polizei warnt nachdrücklich vor der Herstellung von Feuerwerkskörpern. Selbstgebastelte Silvesterböller sind extrem gefährlich und können bereits bei geringer mechanischer oder thermischer Einwirkung explodieren. Neben schweren Verletzungen drohen strafrechtliche Konsequenzen: Selbstgebaute Sprengsätze fallen unter das Waffengesetz oder Sprengstoffgesetz und können Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.

Schreckschuss- und Anscheinswaffen

Der Umgang mit Schreckschuss- und Anscheinswaffen ist ebenfalls verboten. Diese täuschend echt aussehenden Waffen können zu gefährlichen Situationen führen und hohe Bußgelder sowie Einsatzkosten verursachen.

Gemeinsamer Wunsch für einen friedlichen Jahreswechsel Die Polizei Bremen appelliert an die Vernunft und Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und durch umsichtiges Verhalten zu einem sicheren Jahreswechsel beizutragen. Die Polizei Bremen wünscht allen einen guten und friedlichen Start ins neue Jahr!

Quelle: Presseportal

nf24