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Eiskalter Tod: Freundin bei minus 19 Grad vor die Tür gesetzt

Eine fröhliche Feier unter Freunden in Schweden nahm tragischerweise eine tödliche Wendung: Die Gastgeberin entschied sich dazu, ihre stark alkoholisierte Freundin vor die Tür zu setzen. Dies sollte sich jedoch als fatale Entscheidung erweisen, denn zu diesem Zeitpunkt herrschten eisige minus 19 Grad Celsius.

Foto: NF24 / Canva

Die letzten Worte einer 40-jährigen Schwedin an ihren Ehemann und ihre Tochter lauteten: „Ich besuche eine Freundin. Wir sehen uns später.“ Im Dezember des vergangenen Jahres begab sie sich auf den Weg, um eine Freundin in Njrunda, Schweden, zu besuchen. Berichten der „Bild“-Zeitung zufolge gesellten sich an jenem Freitagabend vier weitere Gäste zu ihnen, um gemeinsam zu trinken und zu feiern.

Plötzlich kam es zu einem Streit. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft habe die 50-jährige Gastgeberin ihre stark betrunkenen Freundin unmittelbar vor die Tür geschickt. Draußen herrschten jedoch eisige minus 19 Grad Celsius, und die 40-jährige Frau trug weder Schuhe noch einen Mantel.

Opfer irrte umher und fand keine Hilfe

Am nächsten Morgen dann die schreckliche Entdeckung: Die Schwedin lag eingeschneit und erfroren an eine Hecke gelehnt. Nach Angaben der Ermittler soll die Frau mehrmals hilflos umhergeirrt sein. Ein paar Mal habe sie sich hingelegt und sei schließlich in der eisigen Kälte gestorben.

In der Anklageschrift von Staatsanwältin Malin Löfgren steht geschrieben: „Die Angeklagte zwang das Opfer dazu, das Haus zu verlassen und schloss es aus, obwohl es stark alkoholisiert und unter dem Einfluss von Drogen stand. Das Opfer war nicht in der Lage, Hilfe zu suchen, da es weder ein Mobiltelefon noch einen Geldbeutel oder Bankkarten bei sich hatte.“

Die 50-Jährige leugnet die Anschuldigungen. Sie behauptet, dass die Verstorbene gewalttätig geworden sei und mit Gläsern geworfen habe. Sie sei eigenständig gegangen, habe ein Auto gerufen und vor der Tür auf ihre Abholung gewartet. „Ich habe mich nicht weiter darum gekümmert, weil sie abgeholt werden sollte“, erklärte die Angeklagte.

TS
Quellen: blick