Ein kasachischer Staatsbürger wird in Deutschland festgenommen, da er verdächtigt wird, für einen ausländischen Geheimdienst tätig zu sein. Er soll Informationen über militärische Unterstützung und Rüstungsunternehmen weitergegeben haben.
Festnahme eines kasachischen Staatsbürgers wegen Verdachts auf Spionageaktivitäten in Deutschland

GBA: Festnahme aufgrund mutmaßlicher geheimdienstlicher Aktivitäten
Die Bundesanwaltschaft hat am 28. April 2026 einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, datiert auf den 23. April 2026, vollstreckt und den kasachischen Staatsbürger Sergej K. durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden sowohl die Wohnräume des Beschuldigten als auch die einer nicht tatverdächtigen Person durchsucht.
Sergej K. steht im dringenden Verdacht, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 NTSG).
Der Haftbefehl legt dem Beschuldigten im Wesentlichen folgende Vorwürfe zur Last:
- Sergej K. hatte spätestens seit Mai 2025 von Deutschland aus kontinuierlichen Kontakt zu einem russischen Geheimdienst.
- Bis zu seiner Festnahme übermittelte er seinem Führungsoffizier zahlreiche Informationen, darunter Details zur militärischen Unterstützung Deutschlands für die Ukraine sowie zur deutschen Rüstungs- und Verteidigungsindustrie, insbesondere zu Unternehmen, die Drohnen und Roboter entwickeln.
- Er leitete wiederholt Fotos von öffentlichen Gebäuden in Berlin sowie von militärischen Konvois auf Autobahnen weiter, darunter auch Konvois eines NATO-Staates.
- Zusätzlich informierte er seinen Kontaktmann über potenzielle Sabotageziele in Deutschland und bot an, weitere Personen für eine Sabotage- und Spionagetruppe zu rekrutieren.
Sergej K. wird am 29. April 2026 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über die Anordnung von Untersuchungshaft entscheiden wird.
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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Oberstaatsanwältin beim BGH
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