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Bahnhof Hamburg-Altona: Gesuchter Mann mit 5 Haftbefehlen festgenommen

Die Bundespolizei hat in Altona einen Mann ohne gültige Bahnfahrkarte festgenommen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass er aufgrund von fünf Haftbefehlen gesucht wurde.

Foto: Depositphotos

Hamburg (ost)

Am 29.07.2025 gegen 11:30 Uhr wurde die Bundespolizei von der DB Sicherheit zum Gleis 2 im Bahnhof Altona gerufen. Mitarbeiter der DB Sicherheit hatten zuvor in einer S-Bahn einen Mann entdeckt, der keine gültige Bahnfahrkarte hatte. Dieser Mann weigerte sich auch, sich gegenüber der DB Sicherheit auszuweisen.

Die angeforderten Bundespolizisten konnten die Identität des Mannes vor Ort nicht feststellen und mussten ihn zum Bundespolizeirevier Hamburg Altona bringen.

Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass er aufgrund von fünf bestehenden Haftbefehlen zur Festnahme ausgeschrieben war.

1. Seit Mai 2022 lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Körperverletzung vor. Hier wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

2. Seit Dezember 2022 lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stade wegen Betrugs vor. Hier wurde der Mann zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen zu je 30 EUR verurteilt (Gesamtstrafe 2100 EUR).

3. Seit Oktober 2023 lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Hier wurde der Mann zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen zu je 30 EUR verurteilt (Gesamtstrafe 1500 EUR).

4. Seit März 2023 lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts Hamburg-Harburg wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor, da der Mann trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Hauptverhandlungstermin erschienen war.

5. Seit Oktober 2024 lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg vor, unter anderem wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

Der dominikanische Staatsangehörige (Alter: 36 Jahre) rief seine Mutter an. Sie konnte die beiden verhängten Geldstrafen (Ziffer 2 und Ziffer 3) bezahlen.

Nach Abschluss der Maßnahmen der Bundespolizei wurde der Mann aufgrund des bestehenden Haftbefehls (Ziffer 1) und der beiden Untersuchungshaftbefehle (Ziffer 4 und 5) in die Untersuchungshaftanstalt überstellt.

WL

Quelle: Presseportal

nf24