In einem Ermittlungsverfahren wurden 13 Durchsuchungsbeschlüsse im In- und Ausland vollstreckt, betroffen sind Beschuldigte und Nichtverdächtige.
Berlin: Weitere Ermittlungen und Durchsuchungen
Hamburg (ost)
Weitere Untersuchungen und Hausdurchsuchungen
wegen des Verdachts der Kindesentziehung In einem laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen, schweren Kindesentziehung (oder der Verschwörung dazu) sowie der Anstiftung zum Besitz kinderpornographischer Schriften wurden heute insgesamt 13 Durchsuchungsbeschlüsse im In- und Ausland vollstreckt. Betroffen waren acht Wohn- und Geschäftsadressen der Verdächtigen sowie fünf Objekte von Unbeteiligten in der Schweiz, Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Die seit Frühjahr 2025 laufenden Ermittlungen richten sich gegen einen 64-jährigen ehemaligen Beamten des Landeskriminalamts Hamburg und einen 79-jährigen früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes. Als Verantwortliche einer Sicherheitsfirma sollen sie im Jahr 2022 gegen Bezahlung von über 100.000 Euro den Auftrag einer 53-jährigen Hamburgerin angenommen haben, ihrem ebenfalls sorgeberechtigten Ex-Ehemann zwei in Dänemark lebende gemeinsame Kinder zu entziehen. Der mutmaßliche Tatplan sah vor, die Kinder am Morgen des 09.11.2022 auf dem Schulweg abzufangen, ihre Begleitung abzulenken und es der Kindesmutter zu ermöglichen, sie in ein bereitstehendes Auto zu setzen und zurück nach Hamburg zu bringen. Die mutmaßliche Anwendung von Gewalt sollte im Voraus gebilligt worden sein. Die Tat wurde nur deshalb nicht vollendet, weil der Kindesvater rechtzeitig verdächtige Personen an seinem Haus bemerkte und die dänische Polizei informierte. Außerdem sollen die Verdächtigen zusammen mit der Kindesmutter und den Verantwortlichen einer israelischen Sicherheitsfirma, die verdächtigt wird, die Entführung der Kinder aus Dänemark in der Silvesternacht 2023/2024 durchgeführt zu haben (vgl. Pressemitteilung vom 25. April 2025), geplant haben, den Kindesvater und seinen familienrechtlichen Beistand durch falsche Anschuldigungen aus dem Bereich der Pädophilie zu diskreditieren. Dazu wurde im September 2023 unter anderem eine Festplatte mit über 500 kinderpornographischen Bild- und 64 Videodateien auf dem Grundstück des Kindesvaters platziert, die von der israelischen Firma beschafft wurde. Gegenstand der laufenden Ermittlungen ist auch, ob und inwieweit die Verdächtigen selbst an der Entführung der beiden Kinder in der Silvesternacht beteiligt waren. Bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung. 2 Zum Hintergrund: Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Kindesmutter und weitere Personen wegen der Ereignisse vom 09.11.2022 wurden am 07.08.2025 aufgrund unzureichenden Tatverdachts eingestellt. Ausschlaggebend war das Vorliegen eines Verfolgungshindernisses gemäß Art. 50 GRCh i.V.m. Art. 54 SDÜ („Strafklageverbrauch“), da die dänischen Strafverfolgungsbehörden bereits wegen derselben Tat ermittelt und das Verfahren dort mit ihrer Entscheidung abgeschlossen hatten. Gegen die Einstellung des Verfahrens in Hamburg wurde Beschwerde eingelegt. In Dänemark wurde jedoch nicht gegen die beiden genannten Verdächtigen ermittelt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Kindesmutter wegen des Verdachts der Falschen Verdächtigung und der Anstiftung zum Besitz kinderpornographischer Schriften sind noch nicht abgeschlossen. Hamburg, 16.09.2025 Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens Tel.: 040/42843 2588 eMail: Pressestelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de
Quelle: Presseportal