Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Gewaltprävention und Waffenkontrolle im ÖPNV

Die Bundespolizei und die Polizei Hamburg führten gemeinsam Kontrollen durch, um das Mitführen gefährlicher Gegenstände zu verhindern und die Sicherheit im Bahnverkehr zu gewährleisten.

Foto: unsplash

Hamburg (ost)

Am 10.06.2026 führte die Bundespolizeiinspektion Hamburg gemeinsam mit der Landespolizei Hamburg in der Zeit von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr einen Schwerpunkteinsatz zur Gewaltprävention und zur Kontrolle des Waffenverbots im ÖPNV rund um den S-Bahnhaltepunkt Jungfernstieg durch.

Das Ziel der Kontrollen war es, einerseits das Dunkelfeld des Mitführens gefährlicher Gegenstände aufzuhellen und andererseits die klare Botschaft zu vermitteln, dass im Bahnverkehr (ÖPNV) Waffen jeglicher Art nichts zu suchen haben!

Die Maßnahmen wurden von den Verbundpartnern DB Sicherheit und Hochbahnwache unterstützt. Die Mitarbeiter der Hochbahnwache führten mehr als 6.300 Fahrgastkontrollen durch und identifizierten dabei etwa 260 Personen ohne Fahrschein. Über 40 Einsatzkräfte der Bundespolizei und der Polizei Hamburg konnten folgende Erkenntnisse gewinnen:

Es wurden entsprechende Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren eingeleitet.

Um 15:45 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 46-jährigen Staatsbürger aus Serbien. Die Überprüfung seiner Identität ergab eine Festnahmeaufforderung. Seit Mitte Februar 2026 wurde der Mann aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Passau gesucht. Er wurde wegen des Besitzes gefälschter amtlicher Dokumente zu einer Geldstrafe von 1.476 Euro verurteilt. Da er die Summe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 41 Tagen verbüßen. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er inhaftiert.

Die Bundespolizeiinspektion Hamburg und die Polizei Hamburg werden auch in Zukunft regelmäßig und unangekündigt entsprechende Einsätze durchführen, um Verstöße konsequent zu bestrafen und die Bevölkerung weiter zu sensibilisieren.

RH

Quelle: Presseportal

Karte für diesen Artikel

nf24