Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt ist untersagt. Die Polizei erlässt eine Allgemeinverfügung für einen sicheren Jahreswechsel.
Hamburg-Altstadt: Feuerwerksverbot Silvester 2024/2025 in Hamburg
Hamburg (ost)
Zeit: 31.12.2024, 18:00 Uhr bis 01.01.2025, 01:00 Uhr Ort: Hamburg-Altstadt/-Neustadt, Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, Reesendamm und Rathausmarkt
Zum Übergang von 2024 auf 2025 wird erneut das Mitführen, Zünden und Nutzen von Feuerwerkskörpern in der Nähe der Binnenalster und auf dem Rathausvorplatz verboten. Das Verbot betrifft alle pyrotechnischen Artikel außer dem sogenannten Kleinstfeuerwerk (wie Knallerbsen und Wunderkerzen).
Aufgrund von Erfahrungen aus vergangenen Jahreswechseln geht die Hamburger Polizei davon aus, dass tausende Feiernde das neue Jahr auf den zentralen Plätzen der Innenstadt willkommen heißen werden, darunter auch viele Familien mit Kindern.
Zu den Silvesterfeierlichkeiten kam es in der Vergangenheit in diesem Bereich häufig zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen durch unsachgemäßes Zünden von Feuerwerkskörpern. Besucher und Einsatzkräfte wurden teilweise gezielt mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen. Dabei wurden zahlreiche Personen verletzt, darunter auch Kinder.
Zum Übergang von 2019 auf 2020 erließ die Polizei Hamburg erstmals eine Allgemeinverfügung, die unter anderem das Zünden von Feuerwerk rund um die Binnenalster verbot. Diese Maßnahme trug wesentlich zu einem sicheren Jahreswechsel am zentralsten Platz der Innenstadt bei.
Um den Besuchern einen möglichst sicheren und damit auch unterhaltsamen letzten Tag des Jahres 2024 zu ermöglichen, hat die Polizei auch für das bevorstehende Silvester eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet erneut das Mitführen, Zünden und Nutzen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2, F3 und F4 (alles außer dem sogenannten Ganzjahresfeuerwerk).
Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2024, 18:00 Uhr bis zum 1. Januar 2025, 01:00 Uhr und erstreckt sich über die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm und Reesendamm sowie den Rathausmarkt. Die genaue Abgrenzung ist der Karte in der Anlage dieser Pressemitteilung zu entnehmen.
Weitere Informationen dazu hat die Polizei unter
https://www.polizei.hamburg/silvester
auf ihrer Website bereitgestellt.
Zum Zwecke eines sicheren Jahreswechsels werden die Bezirksämter der Stadt Hamburg auch in diesem Jahr wieder eine Anordnung erlassen, in der auf den korrekten Umgang mit Pyrotechnik zum Jahreswechsel hingewiesen wird. Darin wird unter anderem festgelegt, dass das Zünden pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Reetdachhäusern oder Anlagen wie Tankstellen gemäß der geltenden (ersten) Sprengstoffverordnung verboten ist. Auch in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten ist das Zünden von Pyrotechnik untersagt. Die entsprechende Anordnung wird zum Jahreswechsel im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht.
Die Polizei wird die Silvesterfeierlichkeiten in der Innenstadt und den Bezirken wieder im Rahmen eines großen Einsatzes begleiten.
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Quelle: Presseportal