Ein betrunkener Mann beleidigt Bundespolizisten und zeigt den „Hitlergruß“ am Bahnhof Hamburg-Harburg. Er wurde in Gewahrsam genommen und ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Harburg Bahnhof: Mann zeigt „Hitlergruß“

Hamburg (ost)
Laut den aktuellen Ermittlungen der Bundespolizeiinspektion Hamburg hat ein 65-jähriger deutscher Staatsbürger am 26.05.2026 gegen 19:40 Uhr im Bahnhof Hamburg-Harburg Einsatzkräfte der örtlichen Bundespolizei beleidigt und den linken Arm zum sogenannten „Hitlergruß“ erhoben.
Ein Angestellter des DB-Infoschalters hatte zuvor gemeldet, dass sich am Gleis 6 eine hilflose Person befand. Die Einsatzkräfte des Bundespolizeireviers Hamburg-Harburg erreichten schnell den Ort des Geschehens und sprachen den am Boden liegenden 65-Jährigen an. Die Beamten weckten den Mann, überprüften seinen Zustand und stellten fest, dass er stark alkoholisiert war, nur zögerlich reagierte und schwankte.
Als die Einsatzkräfte ihn aufforderten, sich zu identifizieren, reagierte er aggressiv und beleidigte sie mit extrem vulgären Ausdrücken. Da er sich nicht beruhigen ließ und weiterhin ungehalten reagierte, wurde ihm ein Platzverweis für den Bahnhof Harburg ausgesprochen. Der Mann weigerte sich, dem Platzverweis nachzukommen, und äußerte sich mit nationalsozialistischem Bezug. Daraufhin brachten die Beamten den Mann in Richtung des Eingangs, wo er sich umdrehte und zwei Mal den linken Arm entsprechend des sogenannten „Hitlergrußes“ hob.
Mehrere Passagiere beobachteten den Vorfall und reagierten erschrocken. Daraufhin wurde der Verdächtige in Gewahrsam genommen. Im Bundespolizeirevier Hamburg-Harburg beleidigte er die Einsatzkräfte erneut.
Ein angeforderter Amtsarzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes fest. Um 22:30 Uhr ergab ein freiwilliger Atemalkoholtest einen Wert von 1,55 Promille. Um 22:50 Uhr war der 65-Jährige soweit beruhigt, dass er entlassen werden konnte.
Gegen den Verdächtigen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen Beleidigung eingeleitet.
Das LKA 7 der Hamburger Polizei übernimmt zuständigkeitshalber die Ermittlungen gemäß § 86 a StGB.
RH
Quelle: Presseportal








