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Heutige (03.11.2023) Blaulichtmeldungen aus Hamburg

Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Hamburg vom 03.11.2023

Foto: unsplash

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.

03.11.2023 – 15:08

POL-HH: 231103-3. Erledigung der Vermisstenfahndung nach Robert-Daniel K.

Zeit: 02.11.2023

Ort: Schleswig-Holstein, Waldstück Nähe Schönningstedt

Der vermisste 26-Jährige wurde bei Suchmaßnahmen gestern leblos in Schleswig-Holstein aufgefunden. Die Öffentlichkeitsfahndung ist erledigt.

Die Polizei Hamburg fahndete seit Oktober mit Lichtbildern öffentlich nach dem Vermissten (siehe https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/5631085).

Bei Suchmaßnahmen der Polizei wurde der Vermisste gestern in einem Waldstück zwischen Ohe und Schönningstedt leblos aufgefunden.

Hierzu wurde ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet, welches von der Polizei Reinbek geführt wird. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen nicht vor. Die Ermittlungen dauern an.

Alle Fahndungsmaßnahmen wurden eingestellt.

Schl.

Hier geht es zur Originalquelle

Polizei Hamburg
Patrick Schlüse
Telefon: 040 4286-56215
E-Mail: patrick.schluese@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg

03.11.2023 – 10:49

BPOL-HH: Bundespolizei am Hamburg Airport: Pfefferspray führt zur Strafanzeige, Festnahme: über 3.000 Euro Geldstrafe - Flug verpasst.

Am Donnerstag um etwa 12:30 Uhr begab sich eine 28-jährige deutsche Bürgerin auf den Weg nach Dublin und begab sich zur Sicherheitskontrolle am Flughafen. Bereits an der Einweiserposition bemerkte das Kontrollpersonal, dass sich an dem Schlüsselbund, der bereits in die Wanne gelegt wurde, ein kleines Pfefferspray befand. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Pfefferspray genauer. Es hatte weder ein Prüfzeichen noch den Hinweis, dass es zur Abwehr von Tieren bestimmt war. Daher handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand gemäß dem Waffengesetz. Die Reisende erhielt von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Auf Nachfrage gab sie an, dass ihr Ex-Freund gewalttätig sei und Mitglied der Hells Angels sei. Aus diesem Grund besaß sie das Spray zur Selbstverteidigung. Das Pfefferspray wurde beschlagnahmt. Anschließend konnte sie ihre Reise fortsetzen.

Am Donnerstagabend gegen 20:00 Uhr wollte ein 65-jähriger deutscher Staatsangehöriger nach London Gatwick fliegen. Er begab sich zur Ausreisekontrolle durch die Grenzpolizei und wurde von den Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Hamburg sucht den Mann seit Juli 2023 wegen einer Straftat gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz. Es waren 40 Tagessätze zu je 50 Euro zu bezahlen. Alternativ standen 40 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im Haftbefehl. Der zweite Haftbefehl wurde im Februar 2023 ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Hamburg erlassen. Aufgrund von Steuerhinterziehung waren 35 Tagessätze zu je 30 Euro zu zahlen. Als Alternative wären 35 Tage Ersatzfreiheitsstrafe möglich gewesen. Der Mann konnte die geforderten 3.050 Euro bezahlen. Danach wurde er aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Allerdings hat er seinen Flug verpasst.

Hier geht es zur Originalquelle

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Marcus Henschel
Telefon: 040 500 27-104
Mobil: 0172 427 56 08
Fax: 040 500 27-272
E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

03.11.2023 – 09:27

STA-HH: Durchsuchung bei mutmaßlichen Mitgliedern von "Muslim Interaktiv"

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg - Zentralstelle Staatsschutz - hat heute Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgericht Hamburg vom 2. November 2023 vollstreckt. Diese Maßnahme erfolgte im Zusammenhang mit bundesweiten Demonstrationen aufgrund des Nahost-Konflikts.

Bei den Durchsuchungen wurden zwei mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung "Muslim Interaktiv" ins Visier genommen. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, gemeinsam mit anderen Beteiligten zu einer pro-palästinensischen Versammlung am 28. Oktober 2023 um 16:00 Uhr im Bereich des Hamburger Steindamms aufgerufen und diese trotz eines vollziehbaren Verbots (Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde vom 15. Oktober 2023 - inzwischen mehrfach verlängert) als Veranstalter durchgeführt zu haben (Vergehen, strafbar gemäß §§ 23, 26 Versammlungsgesetz). Während der Versammlung sollen weitere Mitglieder von "Muslim Interaktiv" verschiedene Aufnahmen gemacht und diese dann auf den Social-Media-Plattformen "X", "Tiktok" sowie Instagram veröffentlicht haben, um das Versammlungsgeschehen propagandistisch auszunutzen.

Im Zuge der Durchsuchungen wurden Wohnungen der Beschuldigten in Hamburg durchsucht. Dabei wurden unter anderem mehrere Mobiltelefone sichergestellt.

Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Anlage: Gesetzestext

Hamburg, 03.11.2023

Oberstaatsanwältin Sperling-Karstens

Tel.: 040/42843 2588

Fax: 040/42798 1900

E-Mail: Pressestelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de

Anlage

§ 23 Versammlungsgesetz

Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Abs. 3 des Strafgesetzbuches) dazu aufruft, an einer öffentlichen Versammlung oder einem Aufzug teilzunehmen, nachdem die Durchführung durch ein vollziehbares Verbot untersagt oder die Auflösung angeordnet wurde, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 26 Versammlungsgesetz

Wer als Veranstalter oder Leiter

1. eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug trotz vollziehbaren Verbots durchführt oder trotz Auflösung oder Unterbrechung durch die Polizei fortsetzt oder

2. eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung (§ 14) durchführt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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Staatsanwaltschaft Hamburg
Pressestelle

Telefon: 040-42843-1699
http://justiz.hamburg.de/startseite-staatsanwaltschaft/

03.11.2023 – 08:30

POL-HH: 231103-2. Eine Zuführung nach mutmaßlicher Volksverhetzung in Hamburg-Altstadt

Tatzeit: 02.11.2023, 09:20 Uhr

Tatort: Hamburg-Altstadt, Spitalerstraße

Die Polizei nahm gestern Vormittag vorübergehend einen 39-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest, der angeblich mehrmals volksverhetzende Parolen gerufen haben soll. Die Ermittlungen werden vom Staatsschutz (LKA 73) durchgeführt.

Nach bisherigen Erkenntnissen bewegte sich der Mann durch die Spitalerstraße und rief dabei laut und wiederholt antisemitische Parolen. Passanten alarmierten den Polizeinotruf.

Kurz darauf trafen die Beamten ein und nahmen den betrunkenen 39-Jährigen vorläufig fest. Das LKA 73 übernahm die weitere Bearbeitung des Falls und brachte den Beschuldigten ins Untersuchungsgefängnis.

In diesem Zusammenhang bittet die Polizei weitere Zeugen, die sich zum Tatzeitpunkt in der belebten Einkaufsstraße aufgehalten haben, sich unter 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Zim.

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Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sören Zimbal
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg

03.11.2023 – 08:30

POL-HH: 231103-1. Polizei Hamburg erhält 5.000 "Blinkis" - Einladung zum Pressetermin

Zeit: 07.11.2023, 10:30 Uhr

Ort: Hamburg-Winterhude, Bruno-Georges-Platz 1, Treppenaufgang des Polizeipräsidiums

Die Verbesserung der Sichtbarkeit der sogenannten ungeschützten Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr, insbesondere von Kindern, ist eines der zentralen Anliegen der präventiven Verkehrssicherheitsarbeit der Hamburger Polizei. In diesem Zusammenhang stellt die Firma Fielmann dem eingetragenen Verein "Plakatwettbewerb Polizei Hamburg" 5.000 Reflektoren (sogenannte "Blinkis") zur verkehrspräventiven Verwendung zur Verfügung.

Diese werden am kommenden Dienstag von Herrn Ferhat Sandal von der Fielmann-Filiale Hamburg-Ottensen an den Leiter der Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg, Herrn Enno Treumann, übergeben.

Darüber hinaus werden an dem Termin eine Gruppe der KiTa Bebelallee, die vor Ort mit den Reflektoren ausgestattet wird, sowie Herr Patrick Ittrich als Vertreter des "Plakatwettbewerb Polizei Hamburg e. V." teilnehmen. Herr Treumann wird im Anschluss an die offizielle Übergabe der Blinkis für O-Töne zur Verfügung stehen.

Die Blinkis werden in den nächsten Wochen durch die Hamburger Verkehrserzieher in Kindergärten und Grundschulen sowie im Rahmen von Aktionen zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Straßenverkehr an Kinder ausgehändigt.

Medienvertreter sind zu diesem Termin herzlich eingeladen. Um eine vorherige Anmeldung per E-Mail unter polizeipressestelle@polizei.hamburg.de wird gebeten.

Zim.

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Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sören Zimbal
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg

Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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