Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg erhebt Anklage gegen zwei Türken wegen mutmaßlicher PKK-Mitgliedschaft und Terrorunterstützung im Ausland.
Kiel: Anklage wegen PKK-Mitgliedschaft
Hamburg (ost)
Die Staatsanwaltschaft Hamburg – Zentralstelle Staatsschutz – hat Anklage gegen zwei türkische Staatsangehörige erhoben, die der mutmaßlichen Mitgliedschaft in der „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ beschuldigt werden. Die Beschuldigten (63 und 64 Jahre alt) sollen die organisatorischen, finanziellen und propagandistischen Aktivitäten der PKK in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern von 2020 bis zum 12. März 2025 unterstützt haben, insbesondere durch die Beteiligung an Spendensammlungen. Der 63-Jährige wird verdächtigt, zwischen Mitte 2024 und März 2025 Spendengelder in Höhe von 178.000 Euro gesammelt zu haben und als „Leiter“ des PKK-Gebiets „Kiel“ an Kadertreffen des PKK-Sektors „Nord“ teilgenommen zu haben. Er befindet sich seit seiner Festnahme am 12. März 2025 in Untersuchungshaft. Der 64-Jährige soll Propagandaveranstaltungen organisiert, Spendengelder in Höhe von 3.000 Euro im Jahr 2024 entgegengenommen und bis zum 12. März 2025 Spendengelder in Höhe von 87.550 Euro in seiner Wohnung in der Nähe von Lübeck aufbewahrt haben.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung für beide Beschuldigte. Anhang: Gesetzestext. Hamburg, 22.07.2025. Oberstaatsanwältin Sperling-Karstens. Tel.: 040/42843 2588. Email: Pressestelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de. Anhang. § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung (§ 129 Absatz 2) gründet, deren Zwecke oder Tätigkeit auf die Begehung von Mord (§ 211), Totschlag (§ 212), Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches), Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder […]
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Hamburg für 2022/2023
Die Mordraten in der Region Hamburg stiegen zwischen 2022 und 2023 deutlich an. Im Jahr 2022 wurden 35 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 bereits 74 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg von 36 im Jahr 2022 auf 67 im Jahr 2023. Die Anzahl der Verdächtigen stieg ebenfalls von 36 auf 86 im gleichen Zeitraum. Von den Verdächtigen waren 31 männlich, 5 weiblich und 18 nicht-deutsch. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Mordfällen in Deutschland mit 470 Fällen.
2022 | 2023 | |
---|---|---|
Anzahl erfasste Fälle | 35 | 74 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 36 | 67 |
Anzahl der Verdächtigen | 36 | 86 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 31 | 80 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 5 | 6 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 18 | 41 |
Quelle: Bundeskriminalamt