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Köln: Anklage gegen PKK-Mitglied

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen Mehmet K. erhoben. Er war als hauptamtlicher Kader der PKK tätig und leitete verschiedene Gebiete in Deutschland.

Foto: Depositphotos

Karlsruhe (ost)

Am 11. Juni 2025 wurde vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen

den türkischen Staatsbürger Mehmet K.

erhoben.

Es besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte als Mitglied an der ausländischen terroristischen Gruppierung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ beteiligt war (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB).

In der Anklageschrift, die ihm nun zugestellt wurde, wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt beschrieben:

Mehmet K. war von 2014 an mehrfach als hauptamtlicher Kader der PKK tätig und übernahm die typischen Führungsaufgaben eines „Sektorleiters“. Dies beinhaltete vor allem die Koordination der organisatorischen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten der Gruppierung. Zwischen Oktober 2014 und Juni 2015 leitete er den Sektor „Süd 2“ und das Gebiet „Stuttgart“. Danach war er zumindest bis Ende 2015 Leiter des Gebiets „Köln“. Zwischen Juni und November 2024 war er zusätzlich zur Leitung des Gebiets und der Region „Berlin“ auch auf oberster Ebene für die Gruppierung in Deutschland als Sektorleiter „Nord“ tätig. Dieser umfasst die PKK-Regionen „Hamburg“, „Berlin“ und „Niedersachsen“. Der Beschuldigte gab Anweisungen an die ihm unterstellten Kader und Aktivisten und überwachte deren Umsetzung. Er war an der Organisation und Durchführung von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen beteiligt. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag auch auf der Überwachung der Sammlung von „Spendengeldern“ für die PKK. Mehmet K. war der sogenannten Europaführung der Terrororganisation rechenschaftspflichtig und musste deren Anweisungen befolgen.

Der Beschuldigte wurde am 21. November 2024 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 68 vom 22. November 2024).

Quelle: Presseportal

nf24