Die Wasserschutzpolizei führte umfangreiche Kontrollen im Gefahrgut-, Schwerlast- und Containerverkehr durch, um die Sicherheit zu erhöhen.
Kontrollen der Wasserschutzpolizei im Verkehr

Hamburg (ost)
Zeit: 30.09.2026, von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr Ort: Stadtgebiet von Hamburg
Die Wasserschutzpolizei Hamburg (WSP 63) führte gestern umfangreiche Kontrollen mit dem Schwerpunkt auf “Gefahrgut-, Abfall-, Schwerlast- und Containerverkehr” durch, geleitet von Einsatzkräften. Insgesamt wurden 77 Fahrzeuge und 98 Personen bei mobilen und stationären Kontrollen überprüft.
Die Kontrollen konzentrierten sich auf die Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere beim Transport gefährlicher Güter und Abfälle. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, Verstöße frühzeitig zu erkennen, Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu reduzieren und die Sicherheit im gewerblichen Güterverkehr zu erhöhen. Neben der Überprüfung von Fahrzeugen und Personen bot der Kontrolltag die Möglichkeit zum fachlichen Austausch zwischen verschiedenen beteiligten Behörden.
Die Hamburger Polizeikräfte wurden von Gefahrgutspezialisten der Polizei aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und den Niederlanden unterstützt. Mitarbeiter weiterer Behörden wie Zoll, Bundesamt für Logistik und Mobilität, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg und Hafenbehörde Bremen waren ebenfalls beteiligt.
Die Einsatzkräfte errichteten stationäre Kontrollstellen an der Raststätte Stillhorn Ost an der BAB 1 und am Parkplatz im Altenwerder Hauptdeich. Zusätzlich wurden mobile Kontrollen durchgeführt sowie Überprüfungen an Hafenumschlagsanlagen und an Bord von See- und Binnenschiffen.
Von den überprüften 77 Fahrzeugen waren 34 mit Gefahrgut beladen und elf mit Abfällen. In zehn Fällen wurde die vorläufige Weiterfahrt untersagt, unter anderem aufgrund mangelnder Ladungssicherung und fehlender gefahrgutrechtlicher Kennzeichnungen.
Die Einsatzkräfte leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Zusätzlich wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von über 600 Euro erhoben.
Des Weiteren wurden 28 Ordnungswidrigkeitenverfahren von der Polizei eingeleitet. Diese betrafen unter anderem Mängel bei der Ladungssicherung, Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften, abfallrechtliche Verstöße, Verstöße gegen Sozialvorschriften sowie fehlerhafte Dokumente.
An den Hafenanlagen wurden 34 Container auf die Einhaltung gefahrgutrechtlicher Vorschriften überprüft. Dabei wurden drei identische Container festgestellt, die zu einer Serie von insgesamt 80 in gleicher Weise unzureichend gesicherten Containern gehörten. Insgesamt wurden 91 Container für den weiteren Transport gesperrt.
Zusätzlich wurden sieben Kontrollen an Seeschiffen und drei an Binnenschiffen hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Gefahrgutvorschriften durchgeführt. Bei drei Kontrollen wurden erhebliche Mängel festgestellt.
Insgesamt wurden im Kontrollzeitraum vier Mängelmeldungen erstellt, unter anderem aufgrund technischer Mängel oder fehlender Dokumente.
Zusätzlich gab es folgende Besonderheiten:
Bei der Kontrolle eines Containerschiffes unter singapurischer Flagge stellten die Einsatzkräfte einen Fehlstau fest, also eine fehlerhafte Containerpositionierung an Bord des Schiffes. Ein Container mit giftiger und ätzender Flüssigkeit sollte in Hamburg in einen Laderaum geladen werden, der gemäß Schiffszulassung nicht für dieses Gefahrgut geeignet war. Der Container wurde daher auf eine Position an Deck umgeplant. Die Polizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den noch nicht namentlich bekannten Schiffsplaner ein.
Ein 49-jähriger turkmenischer Fahrer eines Sattelzuges, beladen mit verschiedenen brennbaren Flüssigkeiten, missachtete die Beförderungsbeschränkung des Elbtunnels. Der Sattelzug war unzulässig mit mehr als zwölf Tonnen Gefahrgut in kleinen Versandstücken beladen. Die Polizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der verbotswidrigen Nutzung des Elbtunnels ein und zog eine Sicherheitsleistung von 420 Euro ein.
Wen. / Pap.
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Quelle: Presseportal








