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Lebensgefährlicher Gleisaufenthalt

Die Bundespolizei sucht nach einem Mann, der sich im Gleisbereich aufgehalten hat. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Foto: unsplash

Hamburg (ost)

Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg soll am 11.09.2026 gegen 13:22 Uhr ein Mann (Alter: 68 Jahre) sich im Gleisbereich zwischen den S-Bahnhöfen Holstenstraße und Sternschanze aufgehalten haben. Zum Begehungszeitpunkt fand Regelbetrieb statt, sodass jederzeit eine S-Bahn auf der betroffenen Strecke hätte verkehren können.

Die Notfallleitstelle der S-Bahn meldete der Bundespolizei den Gleisaufenthalt. Durch die Bundespolizei wurden anschließend kurzzeitige Stromabschaltungen sowie Streckensperrungen für die betroffenen Gleise angeordnet bis sichergestellt werden konnte, dass sich keine Person mehr im Gleisbereich befindet. Zu den bahnbetrieblichen Auswirkungen kann die Bundespolizei keine Angaben machen.

Bei einer durchgeführten Videosichtung konnte der Gleisaufenthalt durch die Bundespolizei bestätigt werden.

Durch eine eingesetzte Bundespolizeistreife konnte der deutsche Staatsangehörige bei einer Gleisabsuche in der Nähe vom S-Bahnhof Holstenstraße angetroffen und aus dem Gleisbereich geführt werden. In einem Präventionsgespräch mit den Bundespolizisten über die Gefahren im Gleisbereich gab der 68-Jährige an, dass er nach “Arbeit im Gleisbereich” gesucht habe. Weitere sachdienliche Angaben machte er nicht.

Der nicht alkoholisierte Mann musste zur zweifelsfreien Identitätsfeststellung dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zugeführt werden. Nach Durchführung bundespolizeilicher Maßnahmen wurde er wieder aus der Wache entlassen. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts “Unerlaubter Gleisaufenthalt” eröffnet.

Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen: “Betritt keine Gleise und Bahnanlagen! Nicht um dein Handy oder deine Dokumente aufzuheben! Nicht als Abkürzung! Nicht zum Sprayen! Nicht für Seflies! Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer.”

WL

Quelle: Presseportal

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