Die Bundesweite Aktionstage fanden zum fünften Mal statt, zahlreiche Verstöße wurden festgestellt. Die Wasserschutzpolizei Hamburg kontrollierte 17 Seeschiffe und leitete 21 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Nordrhein-Westfalen: Kontrollaktion Gewässer- und Umweltschutz 2026

Hamburg (ost)
Zeitraum: 13.04.2026 bis 19.04.2026
Ort: Deutschlandweit (an Land und auf Binnen- und Seewasserstraßen sowie in Häfen)
Die „Bundesweiten Aktionstage Gewässer- und Umweltschutz (BAGU)“ fanden bereits zum fünften Mal statt, bei denen die Wasserschutzpolizeien entlang der Küsten und Binnengewässer Kontrollen durchführten. Dabei wurden zahlreiche Verstöße gegen nationale und internationale Vorschriften im Schifffahrtsbereich festgestellt.
Die Wasserschutzpolizei Nordrhein-Westfalen hatte auch in diesem Jahr die Leitung dieser länderübergreifenden Aktion inne. In ihren Zuständigkeitsbereichen führten die Wasserschützer insgesamt knapp 1.000 Kontrollen an See- und Binnenschiffen durch. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50510/6261350.
Insgesamt kontrollierten die Beamtinnen und Beamten der Wasserschutzpolizei Hamburg 17 Seeschiffe. In zwölf Fällen wurden Verstöße gegen das MARPOL-Übereinkommen zur Meeresverschmutzung durch Schiffe sowie gegen das Ballastwasserübereinkommen festgestellt.
Die Beanstandungen bezogen sich unter anderem auf unzureichende Ballastwassermanagementpläne und fehlerhafte Eintragungen im Ballastwasserkontrollbuch, die die Einhaltung der Vorschriften erschwerten und somit gegen die Regeln verstießen.
Während des gesamten Kontrollzeitraums wurden 21 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 23.950 Euro erhoben.
In einem Fall stellten die Beamtinnen und Beamten der Maritimen Umweltschutzgruppe der Wasserschutzpolizei Hamburg fest, dass auf einem Containerschiff unter der Flagge der Marshallinseln auf der Außenelbe Reede die technischen Grenzen der Ballastwasserbehandlungsanlage nicht eingehalten wurden.
Das Ballastwasser konnte daher nicht gemäß den internationalen Vorschriften behandelt werden. Die Polizeikräfte leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die verantwortliche Schiffsführung ein und erhoben eine Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000 Euro, wie vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) festgelegt.
Ein weiterer Schwerpunkt der BAGU lag auf präventiver Arbeit: Die Einsatzkräfte informierten das Bordpersonal der Seeschiffe in zahlreichen Gesprächen über die geltenden Bestimmungen zum Schutz der Meere und der Umwelt und betonten deren Bedeutung.
Die diesjährigen Aktionstage unterstreichen erneut die wichtige Rolle der Überwachung und Umsetzung internationaler und nationaler Vorschriften zum Schutz der maritimen Umwelt und der Sicherheit auf den Wasserstraßen. Die Wasserschutzpolizei Hamburg setzt die Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften in ihrem Zuständigkeitsbereich konsequent fort und wird auch zukünftig an ähnlichen Schwerpunkteinsätzen teilnehmen.
Wen.
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Quelle: Presseportal








