Eine 74-jährige Frau wurde am Flughafen mit einem verbotenen Butterflymesser erwischt. Sie erhielt eine Strafanzeige und durfte nach polizeilicher Maßnahme weiterreisen.
Paris: Butterflymesser am Hamburg Airport führt zu Strafanzeige
Hamburg (ost)
Am Dienstag begab sich eine 74-jährige deutsche Staatsbürgerin auf die Reise von Hamburg nach Paris. Nachdem sie ihr Gepäck beim Einchecken bei der Fluggesellschaft abgegeben hatte, passierte sie die Sicherheitskontrolle am Flughafen und machte sich dann auf den Weg zu ihrem Abfluggate. Währenddessen wurde ihr aufgegebenes Gepäck einer Sicherheitskontrolle unterzogen, bei der ein verbotener Gegenstand entdeckt wurde. Gegen 18:30 Uhr wurde die Reisende von Bundespolizeibeamten am Gate angetroffen. In ihrer Anwesenheit wurde der Koffer geöffnet, in dem ein Butterflymesser zum Vorschein kam. Dieses Messer ist gemäß dem Waffengesetz verboten. Die Bundespolizei beschlagnahmte das Messer und die Frau erhielt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Sie gab an, dass sie das Butterflymesser als Erinnerungsstück von ihrem verstorbenen Schwager im Rahmen einer „Haushaltsauflösung“ mitgenommen hatte. Die Beschuldigte lebt seit vielen Jahren in Frankreich und war sich nicht bewusst, dass es sich bei dem Messer um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte sie ihre Reise fortsetzen.
Der Vorfall wurde daraufhin zuständigkeitshalber an die Hamburger Polizei übergeben.
Quelle: Presseportal