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Verbotenes Springmesser am Hamburg Airport führt zur Strafanzeige

Ein 65-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger vergaß das Messer vor der Flugreise aus seinem Rucksack zu nehmen, was zur Sicherstellung und einer Strafanzeige führte.

Foto: unsplash

Hamburg (ost)

Am Mittwoch um 08:00 Uhr begab sich ein 65-jähriger Staatsbürger aus der Ukraine auf die Reise von Hamburg nach Dublin. Bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen legte er seinen Rucksack in die dafür vorgesehene Wanne. Bei der Durchleuchtung stellten die Sicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde informiert und untersuchte das Gepäckstück genauer. Dabei wurde ein Springmesser entdeckt, das gemäß dem Waffengesetz verboten ist. Die Bundespolizei beschlagnahmte das Messer und der Mann wurde wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Er gab an, dass er vergessen hatte, das Messer vor dem Flug aus dem Rucksack zu nehmen. Danach durfte er seine Reise fortsetzen.

Kontakt:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Marcus Henschel
Telefon: 040 500 27-104
Mobil: 0172 427 56 08
Fax: 040 500 27-272
E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
X @bpol_nord

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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