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Verfassungswidrige Parolen am Hamburg Hauptbahnhof

Eine 63-jährige Frau rief mehrmals verbotene Parolen, erhielt Platzverweis und Strafverfahren eingeleitet.

Foto: unsplash

Hamburg (ost)

Nach den aktuellen Ermittlungen der Bundespolizeiinspektion Hamburg soll eine Frau am 26.06.2026 um 00:15 Uhr auf dem Südsteg (Ausgang Mönckebergtunnel) des Hamburger Hauptbahnhofs verfassungswidrige Parolen gerufen haben.

Die 63-jährige deutsche Staatsbürgerin wurde zuerst von einer Präsenzstreife der Bundespolizei dabei erwischt, wie sie verbotenerweise Tauben im Hauptbahnhof fütterte, und wurde auf das Verbot hingewiesen. Sie zeigte sich uneinsichtig und wurde verbal aggressiv gegenüber den Bundespolizisten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahme rief sie laut und für die umstehenden Bahnreisenden deutlich hörbar zweimal “Heil Hitler”. Es wurde ihr mitgeteilt, dass gegen sie nun ein Strafverfahren wegen “Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen” eingeleitet wird. Sie verweigerte weitere Aussagen und wurde vor Ort entlassen.

Um 00:25 Uhr traf die Präsenzstreife erneut auf der Südsteg die Frau an. Dieses Mal schrie sie laut und für die umstehenden Bahnreisenden deutlich hörbar “Neonazi, Heil Hitler”. Daraufhin erhielt sie einen Platzverweis und wurde mit Ingewahrsamnahme gedroht, falls sie dem Platzverweis nicht Folge leisten würde. Daraufhin verließ die Frau den Hauptbahnhof.

Gegen die Verdächtige wurde ein Strafverfahren wegen “Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen” eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen zu diesem Strafverfahren werden vom LKA 7 der Hamburger Landespolizei übernommen.

WL

Quelle: Presseportal

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