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Al-Qa’im: Anklage gegen IS-Mitglied wegen Kriegsverbrechen

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den irakischen Staatsangehörigen Abdel J. S. erhoben. Ihm werden Kriegsverbrechen der Tötung, Verstümmelung, Folter und Bestrafung ohne ordentliches Gerichtsverfahren zur Last gelegt.

Foto: Depositphotos

Karlsruhe (ost)

Am 26. April 2024 hat die Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den irakischen Staatsangehörigen Abdel J. S. eingereicht.

Der Beschuldigte steht im Verdacht, Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sein (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB). Zusätzlich werden ihm Kriegsverbrechen wie Tötung, Verstümmelung, Folter und Bestrafung ohne ordentliches Gerichtsverfahren vorgeworfen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 7 VStGB). Einige der Handlungen erfüllen auch Straftatbestände nach dem StGB (§ 211 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB, § 226 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB).

In der Anklageschrift, die nun zugestellt wurde, wird folgender Sachverhalt dargelegt:

Abdel J. S. schloss sich spätestens im Juni 2014 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat” (IS) an. Zwischen Juni 2014 und Ende 2014 nahm er an zwei drakonischen öffentlichen Bestrafungsaktionen des IS in Al Qaim teil. Bei einer Gelegenheit wurden mindestens sechs Gefangene hingerichtet. Der Angeklagte brachte einen Gefangenen zum Ort der Hinrichtung, überwachte die Durchführung und gab durch das Abfeuern seiner Pistole das Signal zur Exekution. Im zweiten Fall sicherte er bewaffnet die öffentliche Amputation der Hand eines vermeintlichen Diebes ab. Die Strafen wurden vom IS verhängt und vollstreckt, ohne dass die Opfer Zugang zu einem ordentlichen Gericht hatten.

Im Frühherbst 2014 nahm Abdel J. S. zusammen mit anderen IS-Kämpfern in Al Qaim eine Person fest und misshandelte sie in Haft, um Informationen zu erpressen.

Abdel J. S. wurde am 11. Oktober 2023 festgenommen und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 45 vom 11. Oktober 2023).

Kontakt:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Staatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Hessen für 2021/2022

Die Mordraten in Hessen zwischen 2021 und 2022 zeigen einen leichten Rückgang, wobei im Jahr 2021 255 Fälle registriert wurden und im Jahr 2022 243 Fälle. Die Anzahl der gelösten Fälle ging ebenfalls von 245 auf 224 zurück. Die Anzahl der Verdächtigen sank von 323 auf 308, wobei die meisten Verdächtigen männlich waren, nämlich 283. Im Vergleich dazu verzeichnete Bayern im Jahr 2022 die höchste Anzahl an Mordfällen in Deutschland mit 403 Fällen.

2021 2022
Anzahl erfasste Fälle 255 243
Anzahl der aufgeklärten Fälle 245 224
Anzahl der Verdächtigen 323 308
Anzahl der männlichen Verdächtigen 275 283
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 48 25
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 137 147

Quelle: Bundeskriminalamt

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