Am frühen Donnerstagmorgen bemerkte ein Anwohner Rauch in einem Wohnhaus. Die Feuerwehr brachte den Brand unter Kontrolle, eine Bewohnerin wurde verletzt.
Alsfeld: Brand von Wohnhaus

Vogelsbergkreis (ost)
Brand von Wohnhaus
Homberg. Am frühen Donnerstagmorgen (16.07.), gegen 5.15 Uhr, bemerkte ein aufmerksamer Anwohner der Sonnenstraße eine Rauchentwicklung in einem benachbarten Wohnhaus und verständigte umgehend die Feuerwehr.
Die Einsatzkräfte konnten den Brand, der nach derzeitigen Erkenntnissen aus bislang ungeklärter Ursache in einer Wohnung im Obergeschoss der Doppelhaushälfte ausgebrochen war, mit einem Großaufgebot zügig unter Kontrolle bringen. Ein Übergreifen der Flammen auf angrenzende Gebäude wurde verhindert.
Eine 84-jährige Bewohnerin erlitt im Verlauf des Brandgeschehens leichte Verletzungen. Sie wurde zur weiteren medizinischen Behandlung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.
Die Brandursache ist derzeit noch unklar und Gegenstand der weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei Alsfeld. Das Wohnhaus ist aufgrund der durch den Brand verursachten Schäden bis auf weiteres nicht bewohnbar.
Der Sachschaden wird nach ersten Schätzungen auf rund 200.000 Euro beziffert.
Vorsicht vor CEO-Fraud – Betrüger geben sich als Arbeitgeber aus
Alsfeld. Opfer einer Betrugsmasche wurde am Mittwoch (15.07.) eine junge Frau aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Sie erhielt eine E-Mail, die augenscheinlich von ihrem Arbeitgeber stammte. Darin wurde sie aufgefordert, Gutscheinkarten zu erwerben und die darauf befindlichen Codes per WhatsApp zu übermitteln. Die Frau schenkte der Nachricht Glauben, kaufte die Gutscheinkarten und übermittelte die Codes. Erst später bemerkte sie, dass sie auf dreiste Betrüger hereingefallen war. Es entstand ein Vermögensschaden im mittleren dreistelligen Eurobereich.
Bei dieser Betrugsmasche, auch „CEO-Fraud“ genannt, geben sich Kriminelle als Vorgesetzte oder andere verantwortliche Personen eines Unternehmens oder auch Vereinen aus und versuchen mit täuschend echt wirkenden E-Mails oder über andere Kommunikationswege, Beschäftigte zu finanziellen Transaktionen zu bewegen.
Die Polizei rät: – Überprüfen Sie den Absender einer E-Mail sorgfältig. – Verifizieren Sie ungewöhnliche Anweisungen telefonisch oder persönlich bei der angeblich anweisenden Person. – Lassen Sie sich nicht durch angebliche Dringlichkeit oder Vertraulichkeit unter Druck setzen. – Sprechen Sie im Zweifel mit Vorgesetzten oder Kolleginnen und Kollegen, bevor Sie handeln.
(Marc Leipold)
Quelle: Presseportal








