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Alsfeld: Verdacht eines Kapitaldelikts

Polizeiaktion nach Fund von Leichnam in Lauterbach-Wernges. Verdächtige festgenommen und Beweismaterial sichergestellt.

Foto: Depositphotos

Vogelsbergkreis (ost)

Gemeinsame Bekanntmachung von Staatsanwaltschaft Gießen und Polizeipräsidium Osthessen

Verdacht auf Kapitalverbrechen nach Fund eines Leichnams

In Lauterbach ereignete sich am gestrigen Mittwoch (03.07.) ein größerer Polizeieinsatz in Wernges, der im Zusammenhang mit laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gießen und des Polizeipräsidiums Osthessen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts steht.

Die Ermittlungen begannen bereits am vergangenen Sonntagabend (30.06.), als die Polizei in Lauterbach zu einem Streit zwischen den Vermietern und einem ehemaligen Mieter gerufen wurde. Der Ex-Mieter gab den Beamten zu verstehen, dass sich bis Anfang des Jahres eine geistig beeinträchtigte Frau im Haus aufgehalten hatte, die jedoch plötzlich verschwunden war.

Bei einer kriminalpolizeilichen Befragung am nächsten Tag berichtete der Zeuge zudem von verschiedenen körperlichen Übergriffen gegen die 55-jährige Vermisste.

Nach weiteren umfangreichen Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden – insbesondere durch Befragungen von Zeugen und Finanzermittlungen – ergab sich schließlich der Verdacht eines Kapitalverbrechens gegen die Vermieter des Anwesens, einen 58-jährigen Mann und seine 43-jährige Partnerin.

Beide Verdächtige wurden gestern unter Beteiligung von Spezialeinsatzkräften an ihrer Wohnadresse festgenommen.

Daraufhin wurde das Anwesen aufgrund eines richterlichen Beschlusses durchsucht. Dabei wurden umfangreiche Beweismittel und die sterblichen Überreste der vermissten 55-Jährigen gefunden.

Der Leichnam wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft umgehend in das Institut für Rechtsmedizin in Gießen überführt.

Die Beschuldigten sollen heute Nachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Alsfeld vorgeführt werden.

Alle Beteiligten sind deutsche Staatsbürger.

Die Beschuldigten, die die Vorwürfe bestreiten, haben keine Vorstrafen.

Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine Informationen zum Ergebnis der Obduktion, zur Todesursache und zu den Hintergründen der Tat gegeben werden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Gießen.

Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger,

Staatsanwaltschaft Gießen, Pressesprecher, T0641/934-3230

Sandra Suski,

Polizeipräsidium Osthessen, Pressesprecherin, 0661/105-1099

Quelle: Presseportal

nf24