Spezialisierte Kontrollkräfte entdeckten den überladenen Sattelanhänger, der den Holzlagerplatz nicht verlassen konnte.
Alsfeld: Zu schwer beladen – Sattelzug mit Eichenstämmen stecken geblieben

Osthessen (ost)
Alsfeld. Spezialisierte Kontrollkräfte der Autobahnpolizei Bad Hersfeld wurden am Freitagmorgen (17.04.), gegen 7 Uhr, auf einem Holzlagerplatz an der B 254 zwischen Alsfeld und dem Ortsteil Eudorf auf einen Sattelanhänger mit einem großen Hochseecontainer mit deutlich sichtbar verbeulten Containerwänden – allerdings ohne Sattelzugmaschine – aufmerksam.
Während der nachfolgenden Überprüfung erschien der Fahrer mit seinem Zugfahrzeug auf dem Gelände und erklärte, dass sein Fahrzeug mit diesem Anhänger aufgrund der fehlerhaften Beladung nicht sicher bewegt werden könnte.
Der bordeigene Achslastmesser des Sattelzuges bestätigte diese Einschätzung tatsächlich: Der Container mit Eichenstämmen unterschiedlicher Länge und Dicke war nicht nur um gut eine Tonne überladen, sondern auch im hinteren Teil so schwer beladen, dass die Antriebsachse des Lastwagens kaum noch Bodenhaftung hatte. Anders ausgedrückt: Die Last befand sich so weit hinten, dass die Vorderräder des Anhängers kaum noch auf die Straße drückten – das Fahrzeug war dadurch schlicht nicht sicher steuerbar und beherrschbar. Dass der Sattelzug den Schotterparkplatz ohnehin nicht verlassen konnte, ohne dass die Räder durchdrehten, erwies sich im Nachhinein als Glücksfall.
Zunächst hofften Fahrer, Unternehmer und Spediteur, das Problem durch Umladen innerhalb des Containers lösen zu können. Doch die Polizei machte deutlich, dass auch bei korrekter Gewichtsverteilung ein Transport in dieser Form nicht gestattet gewesen wäre.
Weiterfahrt untersagt – aus verschiedenen Gründen Die Beamten stellten fest, dass eine Weiterfahrt aus verschiedenen Gründen nicht erlaubt werden konnte: Erstens fehlte dem Container eine gültige technische Prüfung – er hätte also gar nicht erst beladen werden dürfen. Zweitens ist ein solcher Hochseecontainer grundsätzlich nicht für den Transport von Eichenstämmen auf der Straße geeignet. Die Befestigungspunkte im Inneren sind für diese Ladung nicht geeignet, und die Containerwände können dem Druck schwerer Laubholzstämme nicht dauerhaft standhalten. Während leichtere Holzarten unter bestimmten Bedingungen transportiert werden können, ist dies bei schweren Eichenstämmen nach aktuellem Stand der Technik nicht sicher möglich.
Die Polizei ordnete daher die vollständige Entladung des Containers an. Erst danach durfte das leere Behältnis abtransportiert werden.
Keine Anzeige – aber eine klare Ansage der Polizei Da das Gespann zu keinem Zeitpunkt den öffentlichen Verkehrsraum erreicht hatte, wurde auf die Erstellung einer entsprechenden Anzeige verzichtet. Fahrer, Verlader, Transportunternehmer und Spediteur wurden jedoch eindringlich über die geltenden Vorschriften informiert.
Hinweis der Polizei
Wer Güter transportiert, trägt Verantwortung – und das gilt für alle Beteiligten in der Transportkette: vom Verlader über den Fahrer bis zum Spediteur. Bereits vor dem Beladen muss überprüft werden, ob das gewählte Transportmittel für die Ladung geeignet und technisch zugelassen ist. Wer diese Regeln nicht beachtet, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern alle anderen Verkehrsteilnehmer.
(Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld)
Quelle: Presseportal








