Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Wassim Al M. erhoben. Der Angeschuldigte wird des versuchten Mordes und weiterer Straftaten beschuldigt.
Anklage wegen versuchtem Mord am Holocaust-Denkmal in Berlin

Karlsruhe (ost)
Am 18. Juli 2025 hat die Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen den syrischen Staatsbürger Wassim Al M. eingereicht.
Es wird davon ausgegangen, dass der Beschuldigte als Jugendlicher (§§ 1, 105 JGG) des versuchten Mordes (§ 211 Abs. 1, § 22, § 23 StGB) ausreichend verdächtig ist, wobei niedrige Beweggründe und Heimtücke als Mordmerkmale angeführt werden. Er wird auch wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5) und versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) im Zusammenhang mit dem Mordversuch angeklagt.
Die Anklageschrift, die nun zugestellt wurde, beschreibt im Wesentlichen folgenden Sachverhalt:
Wassim Al M. unterstützt die Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Aufgrund seiner radikal-islamistischen und antisemitischen Ansichten entschied er sich am 21. Februar 2025 dazu, von Leipzig nach Berlin zu reisen und dort einen Messerangriff auf vermeintliche Ungläubige zu verüben, die er als Vertreter der von ihm abgelehnten westlichen Gesellschaft ansah. Am frühen Abend desselben Tages griff er eine Person im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin-Mitte mit einem Messer von hinten an und verletzte sie lebensgefährlich. Kurz zuvor hatte er über einen Messenger-Dienst ein Foto von sich an IS-Mitglieder geschickt, um der Vereinigung die Möglichkeit zu geben, sich zu der Tat zu bekennen.
Wassim Al M. wurde am 21. Februar 2025 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 15 und 18 vom 24. und 28. Februar 2025).
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Hessen für 2022/2023
Die Mordraten in Hessen zwischen 2022 und 2023 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2022 wurden 243 Fälle aufgezeichnet, während es im Jahr 2023 nur noch 229 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle sank ebenfalls von 224 auf 216. Die Anzahl der Verdächtigen ging von 308 auf 267 zurück, wobei die meisten Verdächtigen männlich waren. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Mordfällen in Deutschland mit 470 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 243 | 229 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 224 | 216 |
| Anzahl der Verdächtigen | 308 | 267 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 283 | 237 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 25 | 30 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 147 | 130 |
Quelle: Bundeskriminalamt








