Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Auto in Birkenau/Nieder-Liebersbach ausgeraubt

Kriminelle stehlen Steuergerät aus geparktem Ford “Ranger” in Weinbergstraße. Schaden beläuft sich auf 2500 Euro.

Foto: unsplash

Birkenau (ost)

Ein Ford “Ranger”, der in der Weinbergstraße geparkt war, wurde in der Nacht zum Donnerstag (11.04.) von Kriminellen ins Visier genommen. Die Täter gelangten zunächst in den Motorraum des Fahrzeugs. Danach entwendeten sie das Steuergerät. Die Diebe entkamen unerkannt mit ihrer Beute. Der Schaden beläuft sich auf etwa 2500 Euro.

Für Hinweise wenden Sie sich bitte an die Kriminalpolizei in Heppenheim (Kommissariat 21/22) unter der Telefonnummer 06252/7060.

Kontakt:

Polizeipräsidium Südhessen
Pressestelle
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Bernd Hochstädter
Telefon: 06151 / 969 – 13110
Mobil: 0172 / 309 7857
Pressestelle (zentrale Erreichbarkeit):
Telefon: 06151 / 969 – 13500
E-Mail: pressestelle.ppsh@polizei.hessen.de

Hier geht es zur Originalquelle

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

Statistiken zu Autodiebstählen in Hessen für 2021/2022

Die Autodiebstahlraten in Hessen stiegen zwischen 2021 und 2022 an. Im Jahr 2021 wurden 895 Fälle registriert, von denen 413 gelöst wurden. Es gab insgesamt 435 Verdächtige, darunter 393 Männer und 42 Frauen. 168 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Jahr 2022 stieg die Anzahl der registrierten Fälle auf 1075, wobei 506 Fälle gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen betrug 446, darunter 414 Männer und 32 Frauen. 183 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 die höchste Anzahl an Autodiebstählen in Deutschland mit 5864 Fällen.

2021 2022
Anzahl erfasste Fälle 895 1.075
Anzahl der aufgeklärten Fälle 413 506
Anzahl der Verdächtigen 435 446
Anzahl der männlichen Verdächtigen 393 414
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 42 32
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 168 183

Quelle: Bundeskriminalamt

nf24