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Bad Arolsen: Polizeieinsatz am Twistesee

Ein Jugendlicher mit Soft-Air-Pistole löste einen Einsatz aus. Die Polizei warnt vor den Gefahren von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit.

Foto: Depositphotos

Korbach (ost)

Heute Morgen (29. Juli) gab es einen Polizeieinsatz am Strandbad des Twistesees, weil sich dort ein junger Mann mit einer unbekannten Waffe aufhielt. Die Polizei war mit mehreren Streifen vor Ort und konnte einen 15-Jährigen festnehmen, der eine Soft-Air-Pistole bei sich hatte. Die Polizei warnt vor den Risiken, Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu zeigen.

Um 10.25 Uhr ging der erste Anruf bei der Polizei ein. Eine Zeugin hatte beobachtet, wie ein junger Mann mit einem Fahrrad zum Twistesee kam und eine Pistole im Badehosenbund trug. Ein anderer Zeuge bestätigte dies. Während die Zeugin das Verhalten des jungen Mannes am Telefon beschrieb, fuhren mehrere Streifenwagen zum Twistesee.

Der Jugendliche lief am Twistesee entlang und wurde von anderen Strandbadbesuchern bemerkt. Zwischendurch soll er die Pistole auch in der Hand gehalten haben, was einige Besucher des Strandbades verängstigte und dazu brachte, sich zu verstecken.

Nur etwa 15 Minuten nach dem ersten Anruf konnte die Polizei Bad Arolsen den Jugendlichen am Twistesee festnehmen. Es handelte sich um einen 15-Jährigen, der seit gestern (28. Juli) als vermisst gemeldet worden war und aus einer Jugendhilfeeinrichtung in NRW stammte.

Bei ihm wurde eine Soft-Air-Pistole gefunden. Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine konkrete Gefahr für die Besucher des Twistesees.

Da es sich um eine Anscheinswaffe handelte, wurde gegen den Jugendlichen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Beweggründe des 15-Jährigen sind bisher unbekannt. Die Ermittlungen dazu dauern an.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Jugendliche zurück in die Jugendhilfeeinrichtung gebracht.

Die Polizei warnt vor den Gefahren, die der Umgang mit Anscheinswaffen mit sich bringen kann. Diese Imitate sind oft nicht als „Spielzeugwaffen“ erkennbar. Im Einsatz muss die Polizei zunächst davon ausgehen, dass es sich um echte und gefährliche Waffen handelt.

Aufgrund der Gefahrenabwehr und zum Schutz Dritter muss die Polizei sofort eingreifen, unüberlegte Handlungen des Waffenträgers könnten im schlimmsten Fall den Einsatz von Schusswaffen seitens der Polizei auslösen.

Die Polizei warnt daher eindringlich vor solchen gefährlichen Aktionen:

Spielzeugwaffen sollten auch nicht in der Öffentlichkeit gezeigt werden. Wenn sie echt aussehen, könnte dies einen Verstoß gegen das Waffengesetz wegen des Führens einer Anscheinswaffe darstellen. Außerdem könnten andere Menschen stark verunsichert oder sogar verängstigt werden.

Dirk Richter

Kriminalhauptkommissar

Quelle: Presseportal

nf24