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Bad Hersfeld: Gefahrgut-Sattelzüge mit Ladungssicherungsmängeln

Polizei stoppt zwei Gefahrgut-Sattelzüge auf der A7 wegen mangelhafter Ladungssicherung. Bußgelder drohen.

Lkw mit Gefahrgut
Foto: Presseportal.de

Hersfeld-Rotenburg (ost)

Feststellung von zwei Gefahrgut-Sattelzügen mit erheblichen Ladungssicherungsmängeln auf der A7

Kirchheim/ Knüllwald. Am Montag (29.07.) musste die Polizei vormittags die Weiterfahrt von zwei Sattelzügen mit tonnenschwerer Gefahrgutladung untersagen. Die geladenen gefährlichen Güter hatten sich aufgrund unzureichender Sicherung in den Sattelanhängern während der Fahrt bereits deutlich verschoben.

Es ist wichtig, dass Gefahrgut besonders gut gesichert wird, da bei Verstößen hohe Bußgelder drohen

Ein litauischer Sattelzug mit seitlichen Schiebeplanen fiel den Polizisten auf, als er langsam den „Reckeröder Berg“ auf der Autobahn A7, in der Nähe des Kirchheimer Dreiecks in Richtung Kassel, befuhr. Die Beamten der spezialisierten Schwerverkehrsüberwachung der Autobahnpolizei Bad Hersfeld stellten Ausbeulungen in den Außenplanen der Ladefläche des als Gefahrgut gekennzeichneten Transports fest. Aufgrund des erhöhten Gefahrenpotenzials wurde der Transport sofort auf einem Betriebsparkplatz an der A7 überprüft.

Es besteht die Möglichkeit, dass Gefahrgut während der Fahrt austritt

Der Sattelauflieger war mit 23 Tonnen eines stark ätzenden und sehr giftigen Granulats beladen, das in insgesamt 46 Großsäcken zu je 500 Kilogramm Nettoinhalt verpackt war. Diese Bigbags standen auf Paletten in zwei Ladeebenen übereinander. Aufgrund der weichen Ladung der Großsäcke, fehlender Verbindung zu den Paletten, Ladelücken und der übereinanderliegenden Beladung erwies sich die Sicherung der Ladung mit Spanngurten als unzureichend. Trotz des tiefen Einschneidens der Gurte in die Säcke konnte die erforderliche Vorspannung nicht erreicht werden. Während der Fahrt war die obere Ladeebene bereits sichtbar verrutscht. Es bestand zudem die Gefahr, dass die geschnürten Säcke platzen und das Gefahrgut freisetzen könnten. Die Weiterfahrt wurde von den Beamten untersagt, und es wurde angeordnet, einen Teil der Ladung zu entladen und das Gefahrgut ordnungsgemäß nachzusichern.

Gegen den 42-jährigen Fahrer aus Belarus, den spanischen Verlader und den litauischen Fahrzeughalter wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Fahrer musste vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren hundert Euro hinterlegen, während der Verlader und der Fahrzeughalter voraussichtlich noch höhere Geldstrafen erwarten.

Verschobene Gefahrgüter wurden auch bei einer weiteren Kontrolle festgestellt

Kurz darauf entdeckten die Beamten einen weiteren litauischen Gefahrgutzug mit ähnlichen Aufbauten und Aussehen, der die Kontrollstelle passierte. Der Transport wurde schließlich am Parkplatz „Fuchsrain“ an der A7 in Knüllwald überprüft.

Auch hier wurden eklatante Verstöße bei der Sicherung der beförderten Gefahrgüter festgestellt, die bereits zu einem Ladungsverschub während der Fahrt geführt hatten und die Möglichkeit eines Freisetzens gefährlicher Güter begründeten. Dieser Sattelzug hatte insgesamt 46 Gefahrgutbehälter in Fässern geladen. Die 200 Liter fassenden Fässer standen auf Paletten in einer Ebene. Zwischen den Fässern gab es jedoch große Freiräume auf der Ladefläche, und es fehlte eine effektive Verbindung zu den darunterliegenden Paletten, sodass auch hier die Sicherung der Ladung mit Spanngurten unzureichend war. Die Gefahrgutbehälter hatten sich bereits deutlich auf den Paletten bewegt. Die Weiterfahrt wurde auch in diesem Fall untersagt, und es wurde angeordnet, die Ladung ordnungsgemäß nachzusichern.

Auch der 54-jährige Fahrer aus Belarus musste eine Sicherheitsleistung in Höhe eines hohen dreistelligen Betrags hinterlegen. Die Bußgelder für das litauische Transportunternehmen und den italienischen Verlader waren vergleichbar mit denen der ersten Kontrolle.

Die Weiterfahrt war erst am nächsten Tag möglich

Nachdem die Ladungen beider vorübergehend stillgelegter Gefahrgutzüge von Fachfirmen nachgesichert wurden, die Fahrer die Sicherheitsleistungen zahlten und der erstkontrollierte Sattelanhänger zusätzlich zur Hälfte entladen wurde, konnte die Weiterfahrt der beiden Gefahrguttransporte in einem verkehrssicheren Zustand erst nach einer polizeilichen Abnahme dieser Maßnahmen am Dienstag (30.07.) gestattet werden.

Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld

Quelle: Presseportal

nf24