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Bad Hersfeld: Massiv überladener Klein-LKW gestoppt

Eine Verkehrskontrolle der Autobahnpolizei stoppte einen Klein-LKW auf der A4, der fast doppelt so schwer beladen war wie erlaubt.

Lkw
Foto: Presseportal.de

Hersfeld-Rotenburg (ost)

Bad Hersfeld. Fahrzeuge, die überladen sind, stellen eine große Gefahr im Straßenverkehr dar. Insbesondere bei Kleintransportern ist die erlaubte Nutzlast oft begrenzt – was für Transportunternehmer, Disponenten und Fahrer regelmäßig eine Herausforderung darstellt. Eine Verkehrskontrolle der spezialisierten Verkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld am Mittwoch (11.02.) auf der A4 in der Nähe von Bad Hersfeld verdeutlichte, dass diese Grenzen nicht überschritten werden dürfen.

Um das Problem zu verdeutlichen, lohnt es sich, die grundlegenden Begriffe zu betrachten: Das Leergewicht bezeichnet das Gewicht eines Fahrzeugs inklusive Betriebsstoffe, jedoch ohne Ladung. Die Nutzlast gibt an, wie viel zusätzliches Gewicht geladen werden darf. Durch die Addition von Leergewicht und maximaler Nutzlast ergibt sich die zulässige Gesamtmasse, die aus Sicherheitsgründen keinesfalls überschritten werden darf.

Während einer Streifenfahrt fiel den Beamten ein Kleintransporter aus Polen auf, der aufgrund seiner Ladung offensichtlich stark zur Seite neigte. In der Nähe der Anschlussstelle Bad Hersfeld wurde das Fahrzeug angehalten und überprüft. Beim Blick in die Fahrzeug- und Ladungsdokumente waren die Einsatzkräfte überrascht: Obwohl im Fahrzeugschein eine Nutzlast von nur 380 Kilogramm und eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 Kilogramm angegeben waren, wiesen die Frachtpapiere eine Beladung von 3.400 Kilogramm aus.

Die nachfolgende Wägung auf der Brückenwaage eines örtlichen Metall-Großhandels brachte Gewissheit: Das Fahrzeug wog fast 7.000 Kilogramm und war damit um 99,14 Prozent überladen – fast doppelt so schwer wie erlaubt.

Aber das war noch nicht alles: Der ukrainische Fahrer hatte die Ladung auch nicht ordnungsgemäß gesichert und konnte keine Aufzeichnungen über Fahr-, Arbeits- und Ruhezeiten vorlegen.

Die Weiterfahrt wurde daraufhin untersagt. Erst nach dem Umladen auf ein geeignetes Transportfahrzeug, einer vorgeschriebenen Ruhepause und der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich durfte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen.

Auch der verantwortliche Unternehmer muss jetzt mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens drei Zahlen rechnen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich darauf hin, dass Überladungen nicht nur rechtswidrig sind, sondern auch das Fahrverhalten, den Bremsweg und die Stabilität eines Fahrzeugs erheblich beeinträchtigen – mit potenziell lebensgefährlichen Folgen für alle Verkehrsteilnehmer.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Hessen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Hessen insgesamt 145.422 Verkehrsunfälle. Davon waren 19.527 Unfälle mit Personenschaden, was 13,43% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 6.914 Fälle aus, was 4,75% aller Unfälle entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 1.164 Fällen registriert, was 0,8% aller Unfälle entspricht. Die meisten Unfälle waren übrige Sachschadensunfälle mit 117.817 Fällen, was 81,02% entspricht. Bezogen auf die Ortslage gab es 14.839 Unfälle innerorts (10,2%), 7.577 Unfälle außerorts (5,21%) und 3.013 Unfälle auf Autobahnen (2,07%). Die Anzahl der Getöteten betrug 188, die Schwerverletzten 3.537 und die Leichtverletzten 21.704.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 145.422
Unfälle mit Personenschaden 19.527
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 6.914
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 1.164
Übrige Sachschadensunfälle 117.817
Ortslage – innerorts 14.839
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 7.577
Ortslage – auf Autobahnen 3.013
Getötete 188
Schwerverletzte 3.537
Leichtverletzte 21.704

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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