Ermittlungen gegen Apotheker und Bedarfsfachhandel in Osthessen wegen Betrug im Millionenbereich, hoher Schaden durch unrechtmäßige Abrechnung mit Krankenkassen.
Bad Hersfeld: Millionenschaden durch Betrug im Gesundheitswesen

Wiesbaden (ost)
Gemeinsame Bekanntmachung von der Staatsanwaltschaft Fulda und dem Hessischen Landeskriminalamt (HLKA)
Im Zuge eines komplexen Ermittlungsverfahrens, unter der Leitung der Zentralen Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafsachen (ZSMS) bei der Staatsanwaltschaft Fulda, wurden am Donnerstagmorgen, 23.04.2026, Beamte der Zentralstelle Medizinwirtschaftskriminalität (ZMWK) des Hessischen Landeskriminalamts in mehreren Privatwohnungen, Apotheken sowie einem Großhandelsunternehmen für medizinische Bedarfsprodukte im Landkreis Hersfeld-Rotenburg sowie Landkreis Fulda aufgrund des Verdachts auf Betrug im Bereich der Medizinwirtschaftskriminalität durchsucht. Die Spezialermittler mit Sitz in Fulda wurden von Kriminalbeamten des Polizeipräsidiums Osthessen und des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz aus Lich unterstützt.
Dem 44-jährigen Inhaber der Apotheke und der 42-jährigen Geschäftsfrau wird vorgeworfen, über mehrere Jahre hinweg gemeinsam verschiedene gesetzliche Krankenkassen in erheblichem Umfang betrogen zu haben. Dazu wurden zahlreiche medizinische Produkte über unfaire Abrechnungswege zu unrechtmäßig höheren Preisen als den vertraglich festgelegten Preisen mit den betroffenen Krankenversicherungen abgerechnet. Es wird von einem Schaden in Höhe von mehreren Millionen Euro ausgegangen.
Während der Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume konnten viele schriftliche und digitale Unterlagen sichergestellt werden, die den Verdacht erhärten. Die Ermittlungen und Auswertungen dauern noch an. Die Zuständigkeit für die Presse liegt bei der Staatsanwaltschaft Fulda.
Über die Zentrale Stelle für Medizinwirtschaftskriminalität (ZMWK) Die ZMWK übernimmt neben der hessenweiten Koordinierung von deliktspezifischen Angelegenheiten auch eigenständige Ermittlungen in komplexen und herausragenden Verfahren im Bereich des Abrechnungsbetrugs und der Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen. Dabei findet eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit der ZSMS statt. Im Fokus der Ermittlungen der ZMWK stehen niedergelassene Ärzte oder Kliniken sowie kriminelle Handlungen von sogenannten Hilfs- und Heilmittelerbringern wie Apotheken, therapeutischen Einrichtungen, Sanitätshäusern, Hörakustikern und Augenoptikern.
Quelle: Presseportal








