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Bad Hersfeld: Verbot der Weiterfahrt eines Sattelzuges

Ein Sattelzug aus Serbien wurde aufgrund diverser Mängel gestoppt: ungenügende Ladungssicherung, lautes Zischen im Motorraum und gefährlicher Feuerlöscher.

Sattelzug
Foto: Presseportal.de

Fulda (ost)

Fulda. Am Mittwoch (22.07.), gegen 10.30 Uhr, entdeckte eine Streife der spezialisierten Schwerverkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld auf dem Parkplatz Rotkopf an der A 7 in Fahrtrichtung Kassel einen Sattelzug aus Serbien, bei dem die Ladungssicherung unzureichend erschien und ein lautes Zischen aus dem Motorraum des Zugfahrzeugs zu hören war.

Der Sattelzug, der eigentlich für den Transport von Autos vorgesehen war, war mit zwei hintereinander liegenden Trommelaufbauten für Betonmischer beladen. Der Anhänger, der mit verstellbaren Lochblechen für den Autotransport konzipiert war, war nicht für den Transport der geladenen Betonmischeraufbauten geeignet. Konstruktionen aus Kanthölzern unter der Ladung waren während der Fahrt bereits verrutscht und mehrmals gebrochen, außerdem wiesen die Spanngurte Beschädigungen auf.

Bei einer Weiterfahrt in diesem beladenen Zustand hätte man befürchten müssen, dass die gesamte Ladung herunterfällt. Außerdem hatte das Sattelzuggespann die zulässige Maximallänge deutlich überschritten.

Als Ursache für das laute Zischen aus dem Motorraum konnte ein geplatzter Luftfederbalg der Kabinenfederung identifiziert werden. Dies führte zu einem erheblichen Druckluftverlust in der Anlage, an die neben der Kabinenfederung auch die Bremsanlage und die Fahrwerksfederung des Sattelzuggespanns angeschlossen sind. Eine Beeinträchtigung des Brems- und Fahrverhaltens wäre die Folge gewesen, wenn die Fahrt fortgesetzt worden wäre.

Neben diesen Mängeln stellten die Kontrolleure einen 6 Kilogramm-Feuerlöscher an der Sattelzugmaschine fest, der in einer offenen und beschädigten Kunststoffhalterung lag. Der unter Druck stehende Pulverlöscher war so korrodiert, dass jederzeit mit einer unbeabsichtigten Freisetzung des Inhalts gerechnet werden musste. Dadurch hätten andere Verkehrsteilnehmer während der Fahrt gefährdet werden können.

Solche Feuerlöscher gelten auch im intakten Zustand als Gefahrgut und müssen daher immer sicher verstaut werden während des Transports.

Die Beamten untersagten die Weiterfahrt des Sattelzuges und ordneten die Umladung der beiden Aufbauten auf geeignete Transportfahrzeuge an. Die technische Reparatur und die Entsorgung des Feuerlöschers mussten direkt auf dem Autobahnparkplatz durchgeführt werden.

Aufgrund der festgestellten Verstöße und der Ungeeignetheit des Sattelzuges für den Transport der Ladung wurden gegen den Fahrer und den Halter Bußgeldverfahren eingeleitet, die sich im deutlich vierstelligen Eurobereich bewegen.

(Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld)

Quelle: Presseportal

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