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Bad Homburg v.d. Höhe: Cannabisgesetz (CanG) seit 01. April in Kraft – Sensibilisierung im Straßenverkehr

Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet nicht, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unproblematisch wird. THC beeinflusst die Verkehrstauglichkeit und hat rechtliche Konsequenzen. Mehr Kontrollen geplant.

Foto: Depositphotos

Bad Homburg v.d. Höhe (ost)

Das Lenken eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von berauschenden Substanzen ist eine häufige Ursache für Unfälle.

Seit dem 01. April ist das neue Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in Kraft getreten, welches Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz streicht und den Anbau, Besitz und Verkauf unter bestimmten Bedingungen legalisiert.

Es ist wichtig, beim Konsum von Cannabis im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr vorsichtig zu sein.

Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass das Fahren unter dem Einfluss von THC unproblematisch ist. Die rechtlichen Konsequenzen bleiben bestehen.

Cannabis, ähnlich wie Alkohol, beeinträchtigt die Sinne und die Reaktionsfähigkeit.

Die Grenzwertkommission und die Rechtsprechung haben einen Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum für das Führen von Fahrzeugen festgelegt. Wenn dieser Wert überschritten wird und im Körper nachgewiesen wird, drohen Geldbußen, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot, selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Bei einem Verkehrsunfall kann zudem eine zivilrechtliche Regressforderung erwartet werden.

Die Fahrtüchtigkeit nach dem Konsum von Cannabis ist schwer einzuschätzen.

Polizeiliche Untersuchungen bei Fahrten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ohne Folgen haben gezeigt, dass die Konsumenten oft die Gefahren nicht ausreichend berücksichtigen. Es ist schwer zu wissen, wie viel THC nach dem Konsum noch im Blut ist, da die negativen Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit auch lange nach dem Konsum anhalten.

Wenn nach dem Konsum von Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr Auffälligkeiten im Verhalten oder Ausfallerscheinungen festgestellt werden, wird die Fahrt als Straftat gewertet. Dies gilt nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Fahrzeugführer, einschließlich Fahrräder und E-Scooter. Die Fahrerlaubnis kann dauerhaft entzogen werden und die Wiedererteilung ist erst nach einer Sperrfrist und einer bestandenen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung möglich.

Die Polizei verstärkt die Kontrollen.

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird die hessische Polizei in Zukunft verstärkt Kontrollen auf Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr durchführen und durch präventive Gespräche die Verkehrsteilnehmer für die entsprechenden Gefahren sensibilisieren. Das Ziel ist es, Unfälle durch Alkohol und Drogen am Steuer zu bekämpfen und das Risiko der Entdeckung für Personen, die unter dem Einfluss von berauschenden Substanzen fahren, hoch zu halten, um so die Sicherheit für alle zu erhöhen.

Kontakt:

Polizeipräsidium Westhessen – Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Pressestelle
Telefon: (0611) 345-1045/1041/1042
E-Mail: pressestelle.ppwh@polizei.hessen.de

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

Statistiken zur Drogenkriminalität in Hessen für 2021/2022

Die Drogenraten in Hessen zwischen 2021 und 2022 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2021 wurden 25.216 Fälle erfasst, wovon 23.331 aufgeklärt wurden. Die Anzahl der Verdächtigen betrug 19.820, wobei 17.704 männliche und 2.116 weibliche Verdächtige waren. 6.321 Verdächtige waren nicht-deutscher Herkunft. Im Jahr 2022 wurden 24.363 Fälle erfasst, wovon 22.378 aufgeklärt wurden. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 19.168, darunter 17.079 Männer und 2.089 Frauen. 6.494 Verdächtige waren nicht-deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu hatte Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 die höchste Anzahl an erfassten Drogenfällen in Deutschland mit 70.510 Fällen.

2021 2022
Anzahl erfasste Fälle 25.216 24.363
Anzahl der aufgeklärten Fälle 23.331 22.378
Anzahl der Verdächtigen 19.820 19.168
Anzahl der männlichen Verdächtigen 17.704 17.079
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 2.116 2.089
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 6.321 6.494

Quelle: Bundeskriminalamt

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