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Bad Orb: Verdächtige Kontaktaufnahme zu Kindern im Bus

Rasche Identifizierung und Festnahme eines 30-Jährigen nach suspekten Vorfällen mit Kindern im Bus.

Foto: Depositphotos

Jossgrund / Bad Orb / Steinau an der Straße (ost)

(lei) Nachdem ein zunächst unbekannter Mann am Donnerstag zweimal verdächtig mit Kindern in Kontakt getreten war, konnte die Polizei schnell einen Tatverdächtigen identifizieren. Der 30-jährige Mann, gegen den nun wegen des Verdachts der Bedrohung ermittelt wird, wurde am Freitagabend vorläufig festgenommen.

Zuvor wurden entsprechende Berichte bei der Polizei in Bad Orb und Schlüchtern eingereicht. Berichten zufolge zeigte der Mann am Donnerstagmorgen um 6.45 Uhr in einem Bus von Jossgrund nach Bad Orb zwei Kindern verdächtige Textnachrichten auf seinem Handy. Das Mädchen und der Junge stiegen dann in Bad Orb aus, während der Mann offenbar im Bus blieb. Am Nachmittag wurde der Mann mit auffälligen Haaren erneut in einem Bus von Steinau nach Schlüchtern auffällig. Gegen 15.35 Uhr soll er hier einem Jungen auf ähnliche Weise begegnet sein. Auch dieser Schüler reagierte angemessen, indem er sich an den Busfahrer wandte und ebenfalls ausstieg.

Die Polizei konnte die beiden gemeldeten Vorfälle schnell verknüpfen und eine Beamtin konnte den bis dahin unbekannten Mann anhand seiner Beschreibung eindeutig identifizieren. Polizisten suchten ihn am Freitagabend an seiner Wohnadresse auf und nahmen ihn vorläufig fest. Darüber hinaus wurde seine Unterkunft nach einem gerichtlichen Beschluss durchsucht. Im Rahmen eines sogenannten Gefährdergesprächs wurde dem 30-Jährigen eindringlich die Wirkung seines Handelns und mögliche Konsequenzen im Falle eines erneuten Auftretens aufgezeigt.

Hinweise zu den aktuellen Vorfällen nimmt die Polizei in Bad Orb (Tel. 06052 9148-0) oder in Schlüchtern (Tel. 06661 9610-0) entgegen.

Im Zusammenhang mit dem Auftreten des Mannes gibt es laut Polizei derzeit verschiedene Spekulationen in sozialen Netzwerken. Obwohl die Polizei solche Hinweise ernst nimmt und sorgfältig prüft, warnt sie vor ungewollter Panikmache im Netz und appelliert daher dringend, auf unbegründete private „Fahndungen“ und Warnungen in sozialen Medien zu verzichten und sich nicht an Spekulationen zu beteiligen. Solche Äußerungen oder Kommentare können schnell zu einer erheblichen Verletzung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person führen und unter Umständen strafbar sein, insbesondere wenn sie geeignet sind, die Person herabzusetzen oder anderweitig zu diskreditieren.

Bitte verbreiten Sie keine möglicherweise falschen Informationen, so der Rat der Beamten. Das Beste, was Eltern tun können, ist vorbeugend zu handeln: Stärken Sie Ihr Kind und sprechen Sie regelmäßig über solche Situationen. Es ist wichtig, dass Eltern mit ihren Kindern immer wieder über die wichtigsten Verhaltensregeln sprechen, die sie befolgen sollten, wenn sie alleine unterwegs sind – zum Beispiel auf dem Schulweg. Kinder sollten keine Angst haben, in einer Situation, die ihnen seltsam vorkommt, selbst die Polizei anzurufen. Die Nummer 110 kennen sogar die Kleinsten. Wählen Sie diesen Notruf, wenn es sicher möglich ist (auch ohne Guthaben auf der Handykarte oder der Smartwatch).

Weitere Tipps:

Offenbach, 22.03.2025, Pressestelle, Thomas Leipold

Quelle: Presseportal

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