Beamte untersagen zweimal die Weiterfahrt aufgrund fehlender Genehmigungen und Sicherheitsmängel. Transportunternehmen drohen hohe Bußgelder und gewinnabschöpfende Maßnahmen.
Baden-Württemberg: Polizei stoppt Großraum-/Schwertransporte

Lorsch/Mörfelden-Walldorf (ost)
Am Donnerstag (12.02.) wurde von Beamten der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen ein Großraum-/Schwertransport auf der A 67 zwischen Darmstadt und Mannheim entdeckt, der eine Baumaschine von etwa 40 Tonnen geladen hatte. Es fehlte ein Begleitfahrzeug zur Absicherung nach hinten.
Bei einer Kontrolle in Lorsch stellte sich heraus, dass es keine Genehmigung für die gefahrene Strecke des transports gab, der genehmigungs- und erlaubnispflichtig war. Die vorgelegte Ausnahmegenehmigung war somit ungültig. Zudem wurde am erforderlichen Begleitfahrzeug und einem Beifahrer gespart, der per Funk mögliche Anweisungen übermitteln sollte. Die überbreite Ladung war nicht korrekt gekennzeichnet und es gab Mängel bei der Ladungssicherung. Die Polizei stoppte die Weiterfahrt. Das Transportunternehmen wird mit einer gewinnabschöpfenden Maßnahme in Höhe von etwa 3000 Euro belegt. Der 53-jährige Fahrer muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Schon am Mittwoch (11.02.) kontrollierten die Beamten auf der A 5 bei Mörfelden-Walldorf einen Schwertransport, der einen 36 Tonnen schweren Bagger von Baden-Württemberg nach Großbritannien transportieren wollte. Der 38-jährige Fahrer hatte zwar die erforderliche Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für die Route, jedoch wurden die genehmigten Abmessungen nicht eingehalten. Eine Umladung vor Ort zur Einhaltung der Vorgaben war nicht möglich. Daher musste die Polizei auch in diesem Fall die Weiterfahrt untersagen.
Der Bagger wurde einen Tag später auf eine geeignete Fahrzeugkombination mit entsprechender Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis umgeladen und konnte erst dann weitertransportiert werden. Gegen das Transportunternehmen wurde eine gewinnabschöpfende Maßnahme in Höhe von etwa 5000 Euro vorgeschlagen. Den Lkw-Fahrer erwarten Anzeigen wegen der begangenen Ordnungswidrigkeiten.
Quelle: Presseportal








