Polizei untersagt in neun Fällen die Weiterfahrt – Über 10.000 Euro Sicherheitsleistung fällig. Am Dienstag kontrollierten Polizisten den gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Insgesamt wurden über 10.000 Euro Sicherheitsleistung einbehalten.
Baden-Württemberg: Verkehrskontrolle in Lorsch

Lorsch (ost)
Am Dienstag (24.02.) führten Polizisten aus Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern, sowie Mitarbeiter des Bundesamtes für Logistik und Mobilität, Kontrollen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs an den beiden Rastanlagen an der A 67 bei Lorsch durch. Insgesamt wurden 50 Fahrzeuge überprüft, darunter zwei Reisebusse. Bei 29 Fahrzeugen wurden Mängel festgestellt. In neun Fällen wurde die Weiterfahrt aufgrund von mangelnder Ladungssicherung, defekter Bereifung und anderen technischen Problemen untersagt. Zudem wurden 18 Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz und 22 Verstöße gegen Sozialvorschriften geahndet. Die Einsatzkräfte behielten über 10.000 Euro zur Sicherung anstehender Verfahren ein.
Drei Transportunternehmen durften vorübergehend nicht weiterfahren, da die Ladung nicht ausreichend gesichert war. Die Fahrer konnten jedoch schnell die Ladung nachsichern, um die Fahrt fortzusetzen.
Zwei türkische Lastwagen wiesen erhebliche technische Mängel auf. Bei einem Fahrzeug wurden defekte Federbälge am Anhänger bemängelt, während der andere Lkw aufgrund eines technischen Defekts ohne funktionierende AD-Blue-Anlage fuhr. Die Brummifahrer wurden angewiesen, die nächstgelegene Fachwerkstatt aufzusuchen, um die Fahrzeuge reparieren zu lassen. Die Fahrten können erst nach Behebung der Mängel fortgesetzt werden.
Einem osteuropäischen Gütertransport wurde die Weiterfahrt untersagt, da ein Reifen des Aufliegers bis zur Karkasse abgefahren war. Ein weiterer Transport aus Osteuropa konnte nicht weiterfahren, da er um 28 Prozent überladen war. Das Unternehmen organisierte schnell eine Teilentladung und schickte ein zweites Transportfahrzeug, um die Fahrt später fortzusetzen.
Bei einer deutsch/österreichischen Fahrzeugkombination fiel den Kontrolleuren zunächst die defekte Beleuchtung auf. Es stellte sich jedoch schnell heraus, dass aufgrund des Zustands des Aufliegers eine technische Inspektion erforderlich war. Aufgrund des Fehlens einer Bremsscheibe an einer Achse des Anhängers wurde die Betriebsuntersagung sofort verhängt.
Quelle: Presseportal








