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Beerfelden: ÖPNV-Kontrollen im Odenwaldkreis

Polizei und OREG überprüfen Busse im ÖPNV. Acht von 13 Linienbussen ohne Beanstandungen.

Foto: unsplash

Odenwaldkreis (ost)

Am Dienstag (27.01.) haben Kontrolleure der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen in Zusammenarbeit mit der OREG (Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH) im Odenwaldkreis Überprüfungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchgeführt. Insgesamt zogen die Kontrolleure eine positive Bilanz. Bei acht von 13 Linienbussen gab es keine Beanstandungen.

Bei den fünf Linienbussen, die am Morgen an der Oberzent-Schule in Beerfelden kontrolliert wurden, wurden lediglich zwei fehlende Unterlegkeile festgestellt. Drei Busse hatten keine Mängel.

Aufgrund des Schneefalls war der Busverkehr am Vortag (26.01.) von der OREG eingestellt worden. Die Hauptverkehrsstraßen waren am Dienstag zwar größtenteils geräumt, aber die Verwendung von Winterreifen war an diesem Tag nicht notwendig. An einem Linienbus wurden Reifen an der Antriebsachse bemerkt, die nur mit „M+S“ gekennzeichnet waren. Diese Reifen entsprechen nicht mehr den aktuellen Vorschriften und durften nur noch bis zum 30. September 2024 als „Übergangsregelung“ verwendet werden. Seitdem dürfen im Winterbetrieb nur noch Reifen mit „Alpine-Symbol“ genutzt werden. Der Bus durfte zurück zur Garage fahren. Für den Transport von Personen musste der Fahrer jedoch auf einen anderen Bus umsteigen. Der Fahrer und der Halter müssen nun mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Ein anderer Busfahrer wurde während seiner Pause auf dem Fahrersitz beim Rauchen erwischt. Auch wenn sich keine Fahrgäste im Bus befanden, gilt laut dem Nichtraucherschutzgesetz ein absolutes Rauchverbot in Kraftfahrzeugen für gewerbliche Personenbeförderung. Der Fahrer wurde darüber belehrt. Er erwartet nun ein entsprechendes Bußgeld.

Ein weiterer Fahrer konnte bei der Kontrolle weder seinen Führerschein noch seinen Fahrerqualifizierungsnachweis vorzeigen. Nach Abgleich mit den polizeilichen Daten konnte jedoch die Gültigkeit dieser Dokumente bestätigt werden. Nach Zahlung eines Verwarnungsgeldes durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.

Quelle: Presseportal

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