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Bensheim: Trickdieb erbeutet Schmuck

Ein Unbekannter nutzte einen Wasserrohrbruch als Vorwand, um in eine Wohnung einzudringen und Schmuck im Wert von mehreren Tausend Euro zu stehlen. Die Polizei warnt vor Trickdiebstahl und gibt Verhaltenstipps, um sich vor solchen Betrügereien zu schützen.

Foto: unsplash

Bensheim (ost)

Am Samstagabend (14.9.) hat ein bisher unbekannter Mann in einem Mehrfamilienhaus in der Heidelberger Straße gestohlen. Die Polizei sucht nach Zeugen und warnt vor Trickdiebstahl.

Um 19 Uhr läutete der Fremde an der Wohnungstür einer älteren Dame. Er behauptete, dass er wegen eines Wasserrohrbruchs in die Wohnung müsse. Die Dame ließ ihn herein. Erst nachdem er seine vermeintlichen handwerklichen Fähigkeiten gezeigt und die Wohnung verlassen hatte, bemerkte sie, dass verschiedene Schmuckstücke fehlten. Der Schaden wird auf mehrere Tausend Euro geschätzt.

Der Flüchtige war etwa 1,80 Meter groß und schlank. Er hatte dunkelblonde Haare und trug eine dunkle Hose und einen dunklen Pullover.

Dies ist nur ein Beispiel von vielen: Im Grunde genommen sind es nur wenige Tricks, zu denen Betrüger jedoch immer neue Variationen entwickeln. Sie treten in verschiedenen Rollen auf: als Hilfsbedürftige (zum Beispiel vorgeben, eine Autopanne zu haben, um die Toilette benutzen zu dürfen oder um ein Glas Wasser zu bitten), als Handwerker in Arbeitskleidung oder als vermeintlich seriöse Vertreter. Sie geben sich sogar als angebliche Amtsperson aus, um Sie zu täuschen.

Lassen Sie deshalb niemals Fremde in Ihre Wohnung!

Die Polizei empfiehlt daher:

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wehren Sie sich entschieden gegen aufdringliche Besucher, sprechen Sie laut mit ihnen oder rufen Sie um Hilfe, und zögern Sie nicht, die Polizei unter der Notrufnummer 110 zu verständigen, wenn Sie verdächtige Fremde im Gebäude sehen.

Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder und holen Sie eine Vertrauensperson hinzu. Öffnen Sie Unbekannten nur bei vorgelegtem Sperrriegel.

Lassen Sie nur Mitarbeiter von Handwerksbetrieben oder der Hausverwaltung in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von Ihrer Hausverwaltung vorher angekündigt wurden. Das Gleiche gilt für vermeintliches Personal der Stadtwerke oder Ableser von Gas-/Stromzählerständen.

Quelle: Presseportal

nf24