Die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt verweigerte einem 22-jährigen kolumbianischen Staatsangehörigen die Einreise aufgrund abweichender Personaldaten in seinen Reisedokumenten.
Bogotá: Personaldatenabweichung – Kolumbianer abgewiesen

Frankfurt/Main (ost)
Am 27. August 2026 wurde einem 22-jährigen kolumbianischen Staatsbürger die Einreise am Flughafen Frankfurt von der Bundespolizei verweigert. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Personaldaten in seinen Reisedokumenten nicht mit den Daten eines zuvor von ihm genutzten Reisepasses übereinstimmten.
Der junge Mann war von Bogotá nach Frankfurt gereist und legte bei der Grenzkontrolle einen Reisepass vor, in dem ein anderer Vorname angegeben war. Eine entsprechende Namensänderung konnte er nicht belegen.
Bei der Überprüfung seiner Identität stellten die Bundespolizisten zudem fest, dass der Kolumbianer bereits in anderen europäischen Ländern den Behörden bekannt war. Die Schweizer Behörden hatten eine Einreisesperre für ihn verhängt, aufgrund eines Zusammenhangs mit Wirtschaftskriminalität. Im Jahr 2025 war der Mann bereits von den norwegischen Behörden in sein Heimatland abgeschoben worden. Auch damals wies der von ihm verwendete Reisepass einen anderen Vornamen auf.
Aufgrund der abweichenden Personalangaben und des fehlenden Nachweises einer Namensänderung ermittelt die Bundespolizei nun unter anderem wegen des Verdachts der mittelbaren Falschbeurkundung sowie des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts.
Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen soll der 22-Jährige in sein Heimatland zurückgeschickt werden.
Quelle: Presseportal








