Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Büdingen: Verkehrskontrollen mit Fokus auf E-Scooter

Beamte führen gemeinsame Kontrollen in Büdingen durch. Mehrere Verstöße festgestellt, darunter 23 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und 8 Strafanzeigen.

Symbolbild E-Scooter-Kontrolle
Foto: Presseportal.de

Giessen (ost)

Büdingen: Gemeinsame Kontrollen des Verkehrs mit Fokus auf E-Scooter

Am Donnerstag (27.08.2026) führten Polizeibeamte der Büdinger Polizeistation und des Regionalen Verkehrsdienstes Wetterau zusammen mit dem Ordnungsamt Büdingen Verkehrskontrollen im Stadtgebiet durch. Besonderes Augenmerk lag dabei auf E-Scootern. Bei den Kontrollen, an denen neben uniformierten Beamten auch zivile Kräfte beteiligt waren, stellten die Ordnungshüter bei mehreren E-Scooter-Fahrern Verstöße fest, die zu insgesamt 23 Ordnungswidrigkeitenanzeigen führten. Die Beamten erstatteten sogar in acht Fällen Strafanzeigen, unter anderem wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Mithilfe eines Messgeräts konnten die Polizisten vor Ort des Verkehrsdienstes direkt überprüfen, ob die E-Scooter schneller als die erlaubten 20 km/h fahren können. Sollten die Roller, die unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen, eine höhere Geschwindigkeit erreichen, führt dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Obwohl E-Roller grundsätzlich ohne Prüfung gefahren werden dürfen, kann eine Änderung der Höchstgeschwindigkeit dazu führen, dass eine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters beträgt 14 Jahre. Es ist nur einer Person erlaubt, auf dem Roller zu stehen, das Mitnehmen weiterer Personen ist nicht gestattet. Dies dient vor allem der eigenen Sicherheit. E-Scooter dürfen, wie bereits erwähnt, maximal 20 km/h schnell fahren und müssen versichert sein, wenn sie im öffentlichen Verkehr genutzt werden. Es besteht keine gesetzliche Helmpflicht, jedoch wird dies empfohlen. Einige Modelle werden speziell als “Kinder-E-Roller” verkauft. Diese unterliegen jedoch denselben Vorschriften. Es gibt also keine Ausnahmen bezüglich des Mindestalters, der Versicherungspflicht und anderer Bestimmungen.

Tobias Schwarz, Pressesprecher

Quelle: Presseportal

Karte für diesen Artikel

nf24